BRAK-Podcast: neue Folge – Berufsrecht: mitwählen und mitgestalten!
Wer bestimmt eigentlich die Regeln der Anwaltschaft? Und was tut man, wenn plötzlich eine Beschwerde der Kammer im Briefkasten liegt? In der neuesten Podcast-Folge spricht Rechtsanwältin Viola Hiesserich, Mitglied der Satzungsversammlung und Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm, über Mitgestaltung und Berufsrecht und gibt einen Blick hinter die Kulissen anwaltlicher Selbstverwaltung.
Deine Show, Deine Regeln!
Satzungsversammlung – klingt trocken? Ist es aber ganz und gar nicht. Denn dort werden zentrale Fragen des anwaltlichen Berufsrechts diskutiert und mitgestaltet: von Änderungen bei den Fachanwaltschaften über Themen wie Legal Tech und KI bis hin zur Frage, ob und wie die Kanzleipflicht noch zur heutigen Berufswirklichkeit passt.
Viola Hiesserich erklärt, warum die Satzungsversammlung das „Parlament der Anwaltschaft“ ist, wie ihre Ausschüsse arbeiten, welche Themen zuletzt besonders kontrovers waren – und was als Nächstes auf die Agenda rücken könnte. Dabei geht es u.a. um eine mögliche Fachanwaltschaft für Opferrechte, den Umgang mit neuen Technologien und die Frage, wie viel anwaltlicher Alltag heute eigentlich noch analog ist.
Was tun bei Beschwerden?
Und dann wird es praktisch: Was tun, wenn die Kammer eine Anhörung zu einer Beschwerde schickt? Wie sollte man reagieren – und wie besser nicht? Hiesserich nimmt die Hörerinnen und Hörer mit in die Beschwerdeabteilung und erklärt, warum in solchen Fällen vor allem eines gilt: Erst einmal Ruhe bewahren. Nicht jede Beschwerde führt zu einer Rüge – und oft hilft schon der nüchterne Blick ins Gesetz.
Selbstverwaltung: Anwält:innen können mitbestimmen
Die Folge zeigt anschaulich, dass Berufsrecht keine abstrakte Materie ist, sondern den anwaltlichen Alltag unmittelbar prägt. Und sie macht deutlich: Wer anwaltlich tätig ist, kann mehr mitbestimmen, als viele denken – sei es über Wahlen, Kammerarbeit oder Engagement in der Satzungsversammlung.
Außerdem ein klarer Appell von Viola Hiesserich: Wahlen nicht verstreichen lassen, sondern mitmachen! Denn wer abstimmt, entscheidet mit, wer die Anwaltschaft vor Ort und auf Bundesebene mitgestaltet.
Eine Folge für alle, die nicht nur anwaltlich arbeiten, sondern den Beruf auch mitprägen wollen.
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Hintergrund:
Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist (s. näher zur Entstehung Nitschke, BRAK-Magazin 1/2023, 13). Sie beschließt im Rahmen der Ermächtigung nach § 59b II BRAO die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder umfassen direkt gewählte Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und den Präsidenten der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Rechtsanwaltskammern.
Die nächste Sitzung der Satzungsversammlung findet am 1.6.2026 in Berlin statt.
Eines der bestimmenden Themen der letzten Sitzungen war die Modernisierung des Fachanwaltsrechts. Darüber berichtet Gerking, BRAK-Magazin 3/2025, 14, die beschlossenen und zum 1.12.2025 in Kraft getretenen Änderungen erläutert Groppler, BRAK-Mitt. 2025, 420.