Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 10/2023

Mediation: Ausbildung und Zertifizierung wird gezielt nachjustiert

Die Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren soll nachjustiert werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Er beruht auf intensivem Austausch mit der Praxis und berücksichtigt wesentliche Kritikpunkte und Änderungsvorschläge der BRAK am bisherigen System.

17.05.2023Newsletter

Mit einem Mitte März vorgelegten Referentenentwurf für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) will das Bundesministerium der Justiz die Ausbildung zertifizierter Mediatorinnen und Mediatoren reformieren und zur Qualitätssicherung in der Mediation beitragen. Der Entwurf greift eine Reihe von Punkten auf, für die zwischen Juni 2020 und November 2021 in einem Online-Austausch sowie einer Konferenz des Ministeriums mit an der Mediation interessierten Praktikerinnen und Praktikern, Verbänden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Änderungs- und Regelungsbedarf aufgezeigt worden war.

In diesem Austausch hatte die BRAK sich mit einer umfangreichen Stellungnahme eingebracht. Handlungsbedarf sah sie vor allem im Hinblick auf die Anforderungen zum Erlangen der Zusatzbezeichnung „zertifizierter Mediator“ nach der ZMediatAusbV bei den praktischen Erfahrungen. Insbesondere hielt sie die nur nachgelagerte Kontrolle der zu dokumentierenden und supervidierenden Fälle für unzureichend und mahnte zur dauerhaften Qualitätssicherung ein zuverlässiges Kontrollsystem anstelle der aus ihrer Sicht bedenklichen „Selbstzertifizierung“ an. Zudem hatte sie angeregt, die Ausbildung um den Bereich Digitalkompetenz/Online-Mediation zu erweitern.

Die BRAK begrüßt ausdrücklich, dass mit dem Referentenentwurf nunmehr die zentralen Schwachstellen in der ZMediatAusbV – die unzureichenden Praxisanforderungen und das fehlende Kontrollsystem im Sinne einer „Selbstzertifizierung“ – gezielt nachjustiert werden sollen. Die vorgenommenen Anpassungen wie die Integration von fünf supervidierten Praxisfällen als Ausbildungsbestandteil und Grundvoraussetzung für die Zertifizierung, die Einbindung und Kontrollfunktion der Ausbildungseinrichtungen beim Zertifizierungsprozess, die Erweiterung des Ausbildungskataloges um Online-Mediation und Digitalkompetenz sowie das Wahlrecht zwischen Einzel- und Gruppensupervision sind aus Sicht der BRAK in Inhalt und Umfang zielführend zur Qualitätssicherung und Stärkung der mediatorischen Praxis; sie greifen die Änderungsvorschläge der BRAK zu diesen Punkten auf.

Darüber hinaus macht die BRAK konkrete Änderungsvorschläge. Diese betreffen unter anderem die Gleichstellung von dozierender und hörender Mitwirkung im Rahmen der Fortbildung sowie die Gleichstellung von im Ausland absolvierten Ausbildungen.

Als positiv erachtet die BRAK zudem, dass die digitale Entwicklung aufgegriffen und die Online-Ausbildung ausdrücklich adressiert wird. Geklärt werden müsse aber der Präsenzbegriff und der Anteil der online ableistbaren Ausbildung. Die BRAK gibt Anregungen zum Umfang und zu den aus ihrer Sicht sinnvollen Inhalten der Online-Ausbildung; die genaue Aufteilung sollte jedoch den einzelnen Ausbildungsinstituten überlassen werden.

Weiterführende Links: