Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 22/2023

BGH-Senat für Anwaltssachen: neue Beisitzer berufen

Der Senat für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs entscheidet unter anderem über verwaltungsrechtliche und disziplinarische Anwaltssachen. Als höchste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit gehören ihm auch Anwältinnen und Anwälte als Beisitzer an. Drei von ihnen wurden zum 1.11.2023 neu berufen.

01.11.2023Newsletter

Der Bundesminister der Justiz hat die Rechtsanwälte Dr. Wolfgang Kau, Prof. Dr. Jens Schmittmann und Janko Geßner zu Beisitzern im Senat für Anwaltssachen beim BGH berufen. Ihre Amtszeit beginnt am 1.11.2023 und beträgt fünf Jahre.

Kau und Schmittmann gehörten dem Anwaltssenat bereits seit 2013 bzw. 2018 an. Geßner folgt auf Rechtsanwältin Gunhild Schäfer, die aus dem Anwaltssenat ausscheidet.

Der Senat für Anwaltssachen beim BGH entscheidet unter anderem erstinstanzlich über verwaltungsrechtliche Anwaltssachen und ist für Berufungen gegen Urteile der Anwaltsgerichtshöfe zuständig (§ 112a BRAO). Ihm gehören neben der Präsidentin des BGH und zwei Richtern des BGH auch zwei ehrenamtliche Beisitzer an, die aus der Rechtsanwaltschaft stammen (§ 106 II BRAO). Diese werden durch das Bundesjustizministerium auf Basis einer Vorschlagsliste berufen, welche die Bundesrechtsanwaltskammer nach Vorschlägen aus den Rechtsanwaltskammern einreicht (§ 107 II BRAO).

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