Tätigkeitsbericht 2022

Schlichtungsstelle: mehr Schlichtungsvorschläge und höhere Akzeptanz

15 % mehr Schlichtungsvorschläge als im Vorjahr konnte die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft im Jahr 2022 unterbreiten. Mehr von ihnen wurden angenommen und mehr Anwältinnen und Anwälte nahmen an dem freiwilligen Verfahren teil.

09.02.2023Anwaltschaft

Der Ende Januar vorgestellte Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft dokumentiert insgesamt eine hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle in der Anwaltschaft. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahmebereitschaft auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge stieg erneut auf nun rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle dabei ein gegenseitiges Nachgeben vor, in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % der Fälle vollständig zugunsten der Mandantschaft.

Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 %, allerdings war in 2021 wohl pandemiebedingt ein Anstieg zu verzeichnen gewesen. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger Anträge als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauert ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorliegt, im Schnitt nur rund 53 Tage.

Der Tätigkeitsbericht gibt zudem im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen sowie Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Anonymisierte Schlichtungsfälle illustrieren beispielhaft das breite Spektrum an Fällen, in denen die Schlichtungsstelle tätig wurde.

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Hintergrund:

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Stelle, die im Jahr 2011 bei der BRAK eingerichtet wurde. Sie schlichtet in vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten und ihrer Mandantschaft aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro. Sie ist eine gesetzlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle.