Statistik: Mehr niedergelassene ausländische Anwältinnen und Anwälte
Die Gesamtzahl von Anwältinnen und Anwälten aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland, die sich in Deutschland zur Berufsausübung niedergelassen haben, ist in den beiden vergangenen Jahren weiter angestiegen. Das zeigen aktuelle Statistiken der BRAK.
Die Tendenz, dass sich mehr ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufsausübung in Deutschland niederlassen, hält weiterhin an. Dies zeigen jüngst von der BRAK veröffentlichte Statistiken für die Jahre 2021 und 2022.
Personen, die nach dem Recht ihres Herkunftsstaates zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind, dürfen sich in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Berufsausübung niederlassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Für Juristinnen und Juristen aus EU-Mitgliedstaaten sind diese im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) geregelt, für Personen aus anderen Staaten in § 206 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BRAO).
Die Zahl der niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat sich weiter erhöht. Im Jahr 2021 waren es 600, 2022 waren es 677. Die Zulassungen nach § 206 BRAO sanken von 570 im Jahr 2021 auf 503 im Jahr 2022. Damit hat sich der Trend nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union umgekehrt. In Großbritannien zugelassene Anwältinnen und Anwälte konnten sich aufgrund einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2020 nach dem EuRAG in Deutschland niederlassen; seit dem 1.1.2021 unterfallen sie § 206 BRAO. Dementsprechend war im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang an niedergelassenen europäischen Rechtanwält:innen sowie ein zahlenmäßig in etwa korrespondierender Anstieg bei den nach § 206 BRAO niedergelassenen Rechtsanwält:innen zu verzeichnen gewesen.
Die Gesamtzahl niedergelassener ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stieg weiter an. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 1.170 und 1.180 im Jahr 2022. Damit setzt sich der kontinuierliche Anstieg der letzten zwanzig Jahre fort.
Weiterführende Links:
- Niedergelassene Anwält:innen nach EuRAG – 2022
- Niedergelassene Anwält:innen nach § 206 BRAO – 2022
- Niedergelassene Anwält:innen nach EuRAG – 2021
- Niedergelassene Anwält:innen nach § 206 BRAO – 2021
- Entwicklung der Zahlen niedergelassener ausländischer Anwält:innen bis 2020
- Anpassung der berufsrechtlichen Regelungen aufgrund des Brexit zum 1.1.2021