Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 04/2017 vom 23.02.2017

23.02.2017Newsletter

Binnenmarkt

EuGH-Schlussanträge - Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Nach den am 9. Februar 2017 veröffentlichten Schlussanträgen von EuGH-Generalanwalt Wathelet in der Rechtssache Lahorgue (C-99/16) ist einem Anwalt aus einem EU-Mitgliedstaat der Zugang zu einem elektronischen Netzwerk für Anwälte eines anderen EU-Mitgliedstaates zu gewähren. Im vorliegenden Fall lehnte die Anwaltskammer Lyon (Barreau de Lyon) den Antrag eines luxemburgischen Rechtsanwalts auf Zugang zu dem französischen réseau privé virtuel des avocats (RPVA) mit der Begründung ab, dass dieser nicht Mitglied der Kammer sei. Darin liegt laut Generalanwalt Wathelet eine unverhältnismäßige Einschränkung der anwaltlichen Dienstleistungsfreiheit (Richtlinie 77/249/EWG). Der Mandant habe zwar ein legitimes Interesse an der Verifizierung, dass ein Rechtsanwalt ordnungsgemäß zugelassen ist. Eine solche Verifizierung könne aber anderweitig erfolgen, wie z.B. über regelmäßig vorzulegende Nachweise. Es werde auch bei der postalischen Zustellung nicht systematisch die Zulassung als Rechtsanwalt geprüft.

Der Generalanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf das Projekt Find-A-Lawyer 2 vom CCBE und der Europäischen Kommission, mit dem die Erstellung eines Zertifikats zur Authentifizierung von Rechtsanwälten ermöglicht werden soll. In Deutschland wird es nach den Vorstellungen der BRAK künftig auch für dienstleistende europäische Rechtsanwälte möglich sein, ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zu bekommen. Demzufolge sieht der aktuelle Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe entsprechende Regelungen vor (Art. 27a EuRAG-E).

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Europäisches Semester – Länderbericht Deutschland 2017

Die Europäische Kommission hat am 22. Februar 2017 die jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters veröffentlichten Länderberichte für die einzelnen Mitgliedstaaten vorgestellt. Diese enthalten eine Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sowie der Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Vorjahr. Die Pläne Deutschlands zur Reform des Dienstleistungssektors seien laut des entsprechenden Länderberichts nicht ausreichend. Positiv genannt werden die aufgrund des BGH-Urteils zum Zusammenschluss von Ärzten, Apothekern und Rechtsanwälten zu erwartenden Änderungen (Urteil BVerfG v. 12.01.2016 - 1 BvL 6/13) sowie die Anpassung des Gebührenrechts der Steuerberater. Deutschland wird aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen zu treffen, um Investitionen weiter zu beleben, unter anderem durch Reformen im Dienstleistungssektor, eine Verbesserung der Wirksamkeit des Steuersystems sowie eine Förderung der Erwerbsbeteiligung von Zweitverdienern, Geringverdienern und älteren Arbeitnehmern.

Die von der Kommission vorgelegten Länderberichte werden nun vom Rat erörtert. Sie sind auch Gegenstand bilateraler Treffen der Kommission mit den einzelnen Mitgliedstaaten. Aufbauend auf die nun von den Mitgliedstaaten vorzulegenden nationalen Reform- und Stabilitätsprogramme wird die Kommission im weiteren Verlauf des Frühjahrs neue länderspezifische Empfehlungen vorlegen.

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CETA – Billigung durch das EP

Das EP hat am 15. Februar 2017 das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) gebilligt. Da es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, das auch Bereiche betrifft, die in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten fallen, müssen vor einem vollständigen und endgültigen Inkrafttreten des Abkommens die nationalen und regionalen Parlamente zustimmen. Bis zu seiner Ratifizierung werden die Bestimmungen des Abkommens, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, vorläufig angewendet. Hiervon ausgenommen sind die Regelungen zur Streitbeilegung. Ob in Deutschland die Ratifikation durch den Bundespräsidenten mit oder ohne Beteiligung der Bundesländer stattfinden wird, ist derzeit Gegenstand einer Prüfung durch die Bundesregierung und hängt auch vom Ausgang der beim BVerfG vorliegenden Klagen ab.

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Bürgerrechte

Schutz von Whistleblowern – Initiativbericht des EP angenommen

Das EP hat in dem am 14. Februar 2017 verabschiedeten Initiativbericht zur Rolle von Informanten beim Schutz der finanziellen Interessen der EU seine an die Europäische Kommission gerichtete Forderung, ein wirksames und umfassendes Schutzprogramm für Whistleblower auf Ebene der EU einzuführen, bekräftigt. Es solle ein klarer Rechtsrahmen geschaffen werden, durch den gewährleistet wird, dass Personen, die illegale oder ethisch fragwürdige Tätigkeiten aufdecken, vor Vergeltung oder Verfolgung geschützt sind. Dabei müsse gewährleistet werden, dass Berichterstattungsmechanismen zugänglich und sicher sind und die Behauptungen von Hinweisgebern professionell untersucht werden. Die Abgeordneten regen ferner an, dass in den Mitgliedstaaten Daten, Referenzwerte und Indikatoren dazu genutzt werden, Strategien für die Meldung von Missständen zu entwickeln.

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EuGH-Urteil – keine Abschiebung bei Gefahr einer unmenschlichen Behandlung

Der EuGH entschied am 16. Februar 2017 in der Rechtssache PPU C.K. and Others gg. Supreme Court of the Republic of Slovenia (C-578/16 PPU), dass eine schwere Krankheit eines Asylbewerbers der Überstellung in den für den Asylantrag zuständigen Mitgliedstaat entgegenstehen kann. Der vorliegend zu entscheidende Fall betrifft ein Paar mit einem Neugeborenen, das von Slowenien nach Kroatien überstellt werden soll. Die Mutter litt laut eines psychiatrischen Gutachtens seit der Geburt unter starken Depressionen mit suizidalen Tendenzen.

Der überstellende Mitgliedstaat müsse laut des Urteils prüfen, ob eine Überstellung für den Asylsuchenden ein ernsthaftes und erwiesenes Risiko unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung im Sinne von Art. 4 der Grundrechtecharta (Folterverbot) mit sich bringt. Eine Überstellung darf somit nicht durchgeführt werden, wenn durch die Überstellung eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Asylsuchenden droht, es sei denn der Gesundheitszustand kann während der gesamten Überstellung ausreichend geschützt werden. Dies gelte - entgegen der Stellungnahme der Europäischen Kommission und der Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 9. Februar 2017 - selbst dann, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im Empfangsstaat keine „systematischen Schwachstellen“ im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung aufweisen.

Dabei unterstreicht der EuGH die umfassende Geltung des in Art. 4 der Grundrechtecharta verankerten Folterverbots in allen Phasen des Dublin-Verfahrens und stellt klar, dass die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Dublin-III-Verordnung an die Auslegung nicht nur der Grundrechtecharta durch den EuGH, sondern auch an die Rechtsprechung des EGMR zur EMRK gebunden sind.

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Big Data – LIBE nimmt Initiativbericht an

Am 9. Februar 2017 hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP einen Bericht der Berichterstatterin Ana Gomes (PT/S&D) zu den Folgen von Massendaten für die Grundrechte: Privatsphäre, Datenschutz, Nichtdiskriminierung, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung (Big Data) angenommen. Darin fordern die Abgeordneten u.a. mehr Transparenz bei der Datenverarbeitung und -analyse durch Unternehmen, eine konsequente Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie eine konzentrierte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, damit Datenbanken ausreichend vor Straftaten geschützt werden können. Außerdem sollte die Diskriminierung bei Algorithmen minimiert und ethische Erwägungen bei der Folgeneinschätzung berücksichtigt werden.

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Zivilrecht

Mindestnormen für das Zivilverfahren – Berichtsentwurf des JURI

Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat im Februar 2017 einen Berichtsentwurf des Berichterstatters Emil Radev (BG/EVP) veröffentlicht. Darin fordert er die Europäische Kommission auf, einen Legislativvorschlag in Form einer Richtlinie in Bezug auf Mindestnormen in Zivilverfahren vorzulegen, in der Mindeststandards hinsichtlich der Aufnahme, Durchführung und Beendigung von Zivilverfahren geregelt werden. Laut dem Berichterstatter sollte der Richtlinienvorschlag auf zivilrechtliche grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden sein. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass in mündlichen Verfahren Fernkommunikationsmittel verwendet und jederzeit Sachverständige vom Gericht beauftragt werden können, auch in einem anderen Mitgliedstaat als in dem, wo das Verfahren anhängig ist. Dazu soll von der Kommission eine Liste mit nationalen Sachverständigen erstellt werden, die auf dem E-Justizportal zugänglich sein sollte. Ferner sollten die Gerichtskosten nicht unverhältnismäßig zum Streitwert sein und die im Prozess unterliegende Partei für die Kosten aufkommen. Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus sicherstellen, dass die Gerichte einer Partei Prozesskostenhilfe gewähren können und die Parteien das Recht auf einen Anwalt ihrer Wahl haben. Handelt es sich um einen Sachverhalt mit grenzüberschreitendem Bezug, sollte die Partei das Recht auf einen Anwalt in ihrem Heimatstaat für die außergerichtliche Beratung und auf einen Anwalt in dem Staat haben, in dem das Verfahren geführt wird.

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Zivilrechtliche Grundregeln für künstliche Intelligenz

Das Plenum des EP hat am 16. Februar 2017 den Initiativbericht des Rechtsausschusses des EP (JURI) über „Zivilrechtliche Regeln zu Robotics“ angenommen. Darin fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, Regeln für Robotik und künstliche Intelligenz vorzulegen, um das wirtschaftliche Potenzial in diesem Bereich auszuschöpfen und Sicherheitsstandards garantieren zu können. Es sollten u.a. Haftungsfragen, insbesondere bei selbstfahrenden Autos, geklärt sowie ein spezieller rechtlicher Status für Roboter geschaffen werden, um zu regeln, wer im Schadensfall haftet. Außerdem schlagen die Abgeordneten einen ethischen Verhaltenskodex für Robotik für Forscher und Designer und die Benennung einer Europäischen Agentur für Robotik und künstliche Intelligenz vor. Die Kommission hat nun die Aufgabe, sich mit den Empfehlungen des EP zu befassen. Im Falle einer Ablehnung muss sie diese begründen.

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Strafrecht

Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung – EP nimmt Bericht an

Das Plenum des EP hat am 16. Februar 2017 den Kompromisstext zum Richtlinienvorschlag zur Terrorismusbekämpfung angenommen. Damit werden künftig Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken und/oder die Rückkehr in die EU mit dem Ziel, einen Terroranschlag zu verüben sowie die Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke unter Strafe gestellt. Außerdem gilt die neue Richtlinie auch bei der Anstiftung, Beihilfe oder dem Versuch zur Begehung einer terroristischen Handlung, öffentlichen Aufrufen zum Terrorismus oder bei der Verherrlichung des Terrorismus und der Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten. Darüber hinaus werden die Opfer von Terroranschlägen besser unterstützt. Sobald die neue Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

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Steuerrecht

Anhörung im Sonderausschuss PANA zur Rolle von Intermediären bei der Panama Papers - Affäre

Am 24. Januar und 9. Februar 2017 fanden im Sonderausschuss PANA des EP (Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung) öffentliche Anhörungen zur Rolle von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Finanzinstituten in der Panama Papers-Affäre statt. Die Abgeordneten hinterfragten dabei insbesondere die Rolle von Intermediären bzw. Vermittlern bei der Errichtung von sogenannten Offshore-Strukturen und zur Verschleierung der Identität von wirtschaftlichen Eigentümern. Bei beiden Anhörungen waren Vertreter der Anwaltschaft geladen. Die BRAK, vertreten durch ihre Vizepräsidentin RAin Ulrike Paul und den Geschäftsführer RA Frank Johnigk, nahm im Rahmen der zweiten Anhörung insbesondere zur Rolle von Anwälten bei der Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung Stellung. RAin Paul wies darauf hin, dass zwischen legaler Steuervermeidung und illegaler Steuerhinterziehung unterschieden werden muss. In Deutschland werden nur Verstöße gegen das Steuergesetz strafrechtlich und disziplinarisch verfolgt. Die legale Steuervermeidung ist weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Eine unterlassene Beratung des Mandanten zu den Möglichkeiten der legalen Steuervermeidung ziehe sogar für den Berater eine zivilrechtliche Haftung wegen entgangener legaler Möglichkeiten der Steuervermeidung nach sich.

Bezüglich des Vorwurfs der Abgeordneten, Rechtsanwälte würden zu wenige Geldwäschemeldungen machen, erläuterten die Vertreter der BRAK, dass Rechtsanwälte erst auf der letzten Stufe der Geldwäsche, nämlich bei der Integration des gewaschenen Geldes in den legalen Finanzkreislauf benötigt werden. In diesem Stadium ist die kriminelle Herkunft des Geldes kaum noch nachvollziehbar. Ferner hat ein Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten z.B. eine Gesellschaft gründen soll, keinen umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse seines Mandanten und benötigt diese auch nicht für seine rechtliche Beratung. Ist ein Rechtsanwalt an Geldwäschetätigkeiten beteiligt, so gilt auch für ihn § 261 Strafgesetzbuch (StGB), der in Deutschland die Strafbarkeit der Geldwäsche regelt.

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Institutionen

Rechtsprechungsstatistik der Gerichte der EU 2016

Am 17. Februar 2017 hat der EuGH seine Rechtsprechungsstatistik für das Jahr 2016 veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass die Anzahl der erledigten Rechtssachen mit insgesamt 1.628 weiter auf einem hohen Niveau geblieben ist. Die etwas niedrigere Anzahl im Vergleich zu 2015 lässt sich vor allem durch die Umstrukturierung des Gerichts der EU und die Eingliederung des Gerichts für den öffentlichen Dienst erklären. Der EuGH konnte 14% mehr Rechtssachen erledigen als im Vorjahr. Auch beim Gericht für den öffentlichen Dienst ist die Anzahl der erledigten Rechtssachen gestiegen, während sie beim Gericht der EU leicht gesunken ist. Bei den neu eingegangenen Rechtssachen verzeichnete der EuGH insbesondere bei den Vorabentscheidungsersuchen einen starken Anstieg. Beim Gericht der EU gingen 17% mehr neue Rechtssachen ein als im Vorjahr. Die Verfahrensdauer konnte bei beiden Spruchkörpern weiter gesenkt werden und liegt nun beim EuGH bei durchschnittlich 14,7 Monaten und beim Gericht der EU bei durchschnittlich 18,7 Monaten.

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Abstimmungen im EP über die Zukunft der EU

Das EP hat am 16. Februar 2017 drei Initiativberichte zur Zukunft der EU angenommen. In den Berichten geht es um die volle Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon (Elmar Brok (DE/EVP) und Mercedes Bresso (IT/S&D)), um die Reform des Vertrags von Lissabon selbst (Guy Verhofstadt (BE/ALDE)) und um eine eigene Haushaltskapazität für das Euro-Währungsgebiet (Reimer Böge (DE/EVP) und Pervenche Berès (FR/S&D)).

Schwerpunkte des ersten Initiativberichts zur verbesserten Arbeitsweise der EU sind die Umwandlung des Ministerrates in eine wirkliche zweite Gesetzgebungskammer sowie der Übergang des Rates der EU zu einer umfassenden Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, wo dies vertragsgemäß möglich ist.

Guy Verhofstadt fordert in seinem Initiativbericht Anpassungen der institutionellen Struktur, wie u.a. eine Verkleinerung der Europäischen Kommission, einen einzigen Sitz für das EP sowie die Schaffung des Amtes eines EU-Finanzministers. Außerdem soll jeder EU-Bürger direkt die Spitzenkandidaten der europäischen Parteien für das Amt des Kommissionspräsidenten wählen können

Der Böge-Berès-Bericht sieht neben einem gemeinsamen Haushalt in der Eurozone einen Konvergenzkodex vor, der nach der Fiskal- auch die Wirtschaftspolitik in den EU-Mitgliedstaaten harmonisieren soll.

Die Kommission hat die Vorschläge des EP begrüßt und sicherte ihre Berücksichtigung bei der Erstellung des Weißbuchs zu, das im Rahmen des „Berichts der fünf Präsidenten“ zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion von 2015 im Frühjahr dieses Jahres veröffentlicht werden soll.

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