Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 07/2017 vom 06.04.2017

06.04.2017Newsletter

Bürgerrechte

Online-Plattform zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern

Am 30. März 2017 hat der EU-Unterstützungsmechanismus für Menschenrechtsverteidiger (European Union Human Rights Defenders Mechanism) einen Index über die Bedrohung von und Angriffe auf Menschenrechtsanwälte gestartet. Die Mittel zur Finanzierung des Mechanismus stammen aus dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte. Verwaltet wird der Mechanismus von einem Konsortium aus 12 unabhängigen internationalen Nichtregierungsorganisationen, die über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern verfügen. Der Mechanismus ist weltweit im Einsatz, mit speziellem Fokus auf abgelegenen Gebieten.

Weiterführender Link:

Initiativberichtsentwurf zur Situation des Strafvollzugs im LIBE

Ende März hat die Berichterstatterin Joëlle Bergeron (EFDD/FR) dem Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP einen Initiativberichtsentwurf über Strafvollzugssysteme und -bedingungen vorgelegt. Hierin stellt sie zunächst fest, dass die Haftbedingungen ein entscheidendes Element für die Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen darstellen.

Insbesondere wirft sie Griechenland, Frankreich, Belgien, Italien, Slowenien und Rumänien die Überbelegung ihrer Gefängnisse vor, wodurch diese sowohl die Häftlinge als auch das Justizvollzugspersonal Sicherheits- und Sozialversorgungslücken aussetzen. Sie fordert daher alle Mitgliedstaaten auf, ausreichend Mittel für Renovierung und Modernisierung der Gefängnisse bereitzustellen.

Sie stellt zudem fest, dass in vielen Mitgliedstaaten die Untersuchungshaft nicht, wie eigentlich vorgesehen, als letztes Mittel eingesetzt wird, sondern systematisch angeordnet wird. Sie fordert alle Mitgliedstaaten auf, Alternativen zur Haft weiter auszubauen und insbesondere den pädagogischen und sozialen Aspekten der Strafe wieder mehr Gewicht beizumessen. Hierzu verweist sie auf bewährte Verfahren in den skandinavischen Ländern.

Zuletzt fordert sie die Europäische Kommission und die Organe der EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, die die Achtung und den Schutz der Grundrechte von Häftlingen gewährleisten. Des Weiteren sollen alle Mitgliedstaaten sich im Einklang mit der Empfehlung 165/2004 des Europarates eine Europäische Gefängnischarta geben.

Zu dem Berichtsentwurf können noch bis zum 5. Mai 2017 Änderungsanträge eingereicht werden.

Weiterführende Links:

Ratsarbeitsgruppe zur Vorratsdatenspeicherung

In der Ratssitzung vom 27. und 28. März 2017 hat die maltesische Ratspräsidentschaft die Minister darüber informiert, dass diese eine spezielle Arbeitsgruppe einsetzen wird, die sich mit den Voraussetzungen des aktuellen EuGH-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen wird. Ziel ist es, Synergien mit den Arbeiten in der Europäischen Kommission zu schaffen, um für die Mitgliedstaaten einen Leitfaden zu entwickeln, anhand dessen sie ihre nationalen Vorratsdatenspeicherungsvorschriften an die neueste EuGH-Rechtsprechung anpassen können.

Weiterführende Links:

EuGH-Urteil – Ablehnung eines Visums zu Studienzwecken aus Gründen der nationalen Sicherheit

Der EuGH hat am 4. April 2017 in der Rechtssache Sahar Fahimian vs. Deutschland (C-544/15) entschieden, dass nationale Behörden zum Schutz der öffentlichen Sicherheit ein Visum für ein Studium in einem sensiblen Bereich wie der IT-Sicherheit verweigern können.

In dem zugrundeliegenden Fall beantragte eine iranische Studentin der Sharif University of Technology (Teheran) mit einem Abschluss im Bereich der Informationstechnologie bei der deutschen Botschaft in Teheran ein Visum zu Studienzwecken, um in Deutschland mit einem Stipendium des Centers for Advanced Security Research der Technischen Universität Darmstadt ein Promotionsstudium über die Sicherheit mobiler Systeme zu absolvieren. Die deutsche Regierung lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass die von der Studentin im Laufe des Promotionsstudiums erworbenen Kenntnisse später im Iran missbräuchlich, insbesondere auch zum Zweck der internen Repression oder allgemein im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen, verwendet werden könnten. Dabei sei zu beachten, dass die iranische Sharif Universität wegen ihres Engagements für die iranische Regierung, insbesondere im militärischen Bereich, restriktiven Maßnahmen der EU unterliegt.

Der Gerichtshof stellt in seinem Urteil klar, dass die nationalen Behörden über einen weiten Beurteilungsspielraum verfügen, wenn sie anhand aller die Situation des Drittstaatsangehörigen kennzeichnenden relevanten Umstände prüfen, ob er eine – auch nur potenzielle – Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellt. Ablehnende Entscheidungen müssen ausreichend begründet werden und auf einer hinreichend gesicherten Tatsachengrundlage beruhen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, steht eine Ablehnung des Visums im Einklang mit der Richtlinie 2004/114/EG über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums.

Weiterführender Link:

Gesellschaftsrecht

Aktionärsrechterichtlinie – Rat stimmt Kompromisstext zu

Nachdem das EP bereits im März dem Kompromisstext zugestimmt hatte, der zwischen dem EP, dem Rat der EU und der Europäischen Kommission im Dezember 2016 ausgehandelt wurde, gab nun auch der Rat der EU am 3. April 2017 seine formelle Zustimmung. Danach können die Aktionäre künftig über die Vergütungspolitik der Leitung ihres Unternehmens abstimmen und von den Intermediären eine Erleichterung der Ausübung ihrer Rechte verlangen. Unternehmen werden außerdem in der Lage sein, Informationen über die Identität ihrer Aktionäre zu erhalten. Stimmrechtsberater sollen künftig Transparenzanforderungen und einem Verhaltenskodex unterliegen. Die BRAK hatte in ihrer Stellungnahme das Bestreben der Kommission begrüßt, die Aktionäre börsennotierter Unternehmen durch vereinfachte Stimmrechtsausübung und Gewährung von Kontroll- und Informationsrechten stärker in die Unternehmen einzubeziehen. Die Richtlinie muss nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Weiterführende Links:

Richtlinienvorschlag zur Kodifizierung des Gesellschaftsrechts – EP verabschiedet Bericht

Am 5. April 2017 hat das Plenum des EP einen Bericht des Berichterstatters Tadeusz Zwiefka (EVP/PL) zur Kodifizierung des Gesellschaftsrechts angenommen. Darin wird der Vorschlag der Europäischen Kommission, das bisher in verschiedenen Rechtsakten verstreute Gesellschaftsrecht in einem Rechtsakt zusammenzuführen und es damit zu vereinfachen, begrüßt und mit Ausnahme einiger redaktioneller Änderungen wortgleich übernommen.

Weiterführende Links:

Zivilrecht

Europäischer Zahlungsbefehl – Pilotphase der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Anträgen auf einen Europäischen Zahlungsbefehl über das Sicherheitsnetzwerk e-Codex eingerichtet. Nach einer Testphase im Jahr 2016 sucht sie nun Rechtsanwälte, die bereit sind, an einer Pilotphase zur elektronischen Einreichung von Anträgen auf einen Europäischen Zahlungsbefehl teilzunehmen. Während dieser Phase sollen die teilnehmenden Rechtsanwälte einen oder mehrere Anträge auf einen Europäischen Zahlungsbefehl über das Europäische e-Justizportal einreichen. Die Pilotphase läuft vom 4. April bis zum 2. Juni 2017. Interessierte Rechtsanwälte können sich bis zum 17. April 2017 an die Kontaktperson der Kommission unter bogdan.dumitriu@ec.europa.eu wenden.

Weiterführender Link:

Erfolg der Plattform für Online-Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Online-Händlern

Eine erste Bilanz der im Februar 2016 von der Europäischen Kommission gestarteten Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) für die Wahrnehmung der alternativen Streitschlichtung zeigt bereits den Erfolg der Plattform: Über 24.000 Mal wurden Beschwerden von Verbrauchern gegen Online-Händler eingereicht, ein Drittel davon betrafen grenzüberschreitende Käufe in Onlineshops. Die Plattform leitet Streitigkeiten, die ihr vorgelegt werden, an eine der bis jetzt 260 zertifizierten alternativen Streitbeilegungsstellen weiter. Die OS-Plattform wurde auf Grundlage der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten eingerichtet.

Weiterführende Links:

Sonstiges

Die Pariser Anwaltskammer sucht junge Anwälte für zwei internationale Programme

Die Pariser Anwaltskammer (Barreau de Paris) organisiert in diesem Jahr zwei internationale Programme für junge Anwälte (bis 40 Jahre) bestehend aus Kursen über das französische Rechtssystem sowie aus einem Praktikum in einer Kanzlei. Das erste zehnwöchige Programm (sog. „international program“) findet ab dem 9. Mai 2017 in englischer Sprache statt. Interessierte können sich hierfür bis zum 13. April 2017 bewerben. Das zweite Programm (sog. „stage international“) findet im Oktober und November 2017 statt und richtet sich an französischsprechende Junganwälte. Für dieses Programm läuft die Bewerbungsfrist noch bis zum 15. Juni 2017.

Die Kosten für die Kurse werden von der Pariser Anwaltskammer übernommen. Dafür muss der Junganwalt die Kosten für die Anreise, für die Unterkunft und für den Lebensunterhalt übernehmen. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme haben, können Sie weitere Informationen bei der zuständigen Mitarbeiterin der Pariser Anwaltskammer Aurore Legrand (alegrand@avocatsparis.org) erhalten. Bei ihr müssen auch die Bewerbungsunterlagen (CV, Motivationsschreiben, Foto, Passkopie, Zulassungsnachweis einer Rechtsanwaltskammer) in der jeweiligen Sprache eingereicht werden.

Impressum


Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Göcke LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
© Bundesrechtsanwaltskammer

Der Newsletter ist im Internet unter www.brak.de abrufbar. Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.