Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 18/2017 vom 19.10.2017

19.10.2017Newsletter

Strafrecht

Maßnahmenpaket zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung

Die Europäische Kommission hat am 18. Oktober 2017 ihren 11. Fortschrittsbericht zur Sicherheitsunion sowie eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der EU-Bürger vor terroristischen Bedrohungen veröffentlicht. Diese Maßnahmen zielen zum einen auf den Schutz des öffentlichen Raums vor terroristischen Anschlägen und die Steigerung der Abwehrbereitschaft, Widerstandsfähigkeit und Koordinierung auf EU-Ebene gegen Angriffe mit chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen ab. Zum anderen sollen Terroristen daran gehindert werden, an die für Anschläge erforderlichen Mittel zu gelangen. So sieht die Kommission vor, mögliche EU-Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des Zugangs zu Finanztransaktionsdaten in anderen Mitgliedstaaten zu prüfen. Daneben schlägt sie die Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden durch technische Hilfsmaßnahmen, ein neues Instrumentarium an Ermittlungstechniken, Schulungen und die Einrichtung eines Netzes von Fachwissenszentren vor. Daneben sollen auch das außenpolitische Handeln der EU sowie die Zusammenarbeit mit Drittländern im Bereich der Terrorismusbekämpfung gestärkt werden. Hierfür empfiehlt die Kommission dem Rat, die Aufnahme der Verhandlungen sowohl zur Überarbeitung des Abkommens über Fluggastdatensätze mit Kanada als auch zum Abschluss von Abkommen mit Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Tunesien und der Türkei über die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Europol und diesen Ländern zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu genehmigen.

Die vorgestellten Maßnahmen sollen in den kommenden 16 Monaten umgesetzt werden.

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Handbuch der Europäischen Kommission zum Europäischen Haftbefehl

Am 28. September 2017 hat die Europäische Kommission in einer Bekanntmachung die neu überarbeitete Fassung des Handbuchs mit Hinweisen zur Ausstellung und Vollstreckung von Europäischen Haftbefehlen (EuHB) veröffentlicht. In dieses Handbuch sind die Erfahrungen der letzten 13 Jahre eingeflossen, die in der EU mit der Anwendung des EuHB gemacht wurden. Hierzu hat die Kommission verschiedene Akteure und Fachkreise, darunter Eurojust, das Sekretariat des Europäischen Justiziellen Netzes und Regierungssachverständige der Mitgliedstaaten, sowie die Justizbehörden konsultiert. Das Handbuch gibt einen Überblick aus Behördensicht über den EuHB, angefangen beim Hintergrund des EuHB über die Ausstellung und Vollstreckung bis hin zum Verhältnis zu Drittstaaten. Das Handbuch ist in allen EU-Amtssprachen verfügbar.

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Steuerrecht

Bericht und Empfehlungen des PANA-Ausschusses

Am 19. Oktober 2017 hat der PANA-Ausschuss des EP seinen Untersuchungsbericht sowie Empfehlungen angenommen. Die von mehreren Abgeordneten geforderte Abschaffung der Selbstverwaltung und damit der Unabhängigkeit der Anwaltschaft ist nun nicht mehr Bestandteil der Empfehlungen. Bezüglich der Verschwiegenheitspflicht der Anwaltschaft wird zumindest anerkannt, dass diese nicht dazu genutzt werden kann, illegale Praktiken zu fördern oder zu verdecken. Dennoch wird die Anwaltschaft aufgefordert, die Verschwiegenheitspflicht so zu regeln, dass sie Verdachtsmeldungen nicht behindert. Leider wird auch im nun abgestimmten Bericht keine genaue Abgrenzung zwischen legaler Steuervermeidung und illegaler Steuerhinterziehung gemacht. Der Bericht und die Empfehlungen werden nun dem Plenum vorgelegt.

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Weitreichende Pläne zur Reform des EU-Mehrwertsteuersystems

Die Europäische Kommission hat am 4. Oktober 2017 ihre Pläne für ein neues und endgültiges EU-Mehrwertsteuersystem vorgestellt, womit die derzeit nur vorübergehend geltenden Vorschriften abgelöst werden sollen. Die Umstellung soll in mehreren Schritten erfolgen, wobei sich das erste Legislativpaket auf den grenzüberschreitenden Handel von Waren zwischen Unternehmen (B2B) bezieht. In einem zweiten Schritt soll die Mehrwertsteuerbehandlung auf alle grenzüberschreitenden Lieferungen und somit auch auf Dienstleistungen ausgeweitet werden.

Als Teil des ersten Legislativpakets schlägt die Kommission die Einführung des Konzepts des „zertifizierten Steuerpflichtigen“ vor, wonach vertrauenswürdige Unternehmen von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren sollen. Im Rahmen des entsprechenden Richtlinienvorschlags zur Änderung der aktuellen Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG sollen auch die vier Eckfeiler des endgültigen Systems vereinbart werden. Hierzu gehören die Einführung der Mehrwertsteuer auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen Unternehmen - der derzeit von der Mehrwertsteuer befreit ist - sowie die Umstellung auf das Prinzip der Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat.

Der Richtlinienvorschlag wird nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem EP zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kommission hat für das nächste Jahr einen detaillierten Vorschlag mit technischen Bestimmungen zur Umsetzung der Mehrwertsteuerreform angekündigt.

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Neue Regeln zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten

Der Rat der EU (Wirtschaft und Finanzen) hat am 10. Oktober 2017 den Kompromisstext zum Richtlinienvorschlag über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der EU angenommen. Von den verbesserten Streitbeilegungsvorschriften wird künftig ein breiteres Spektrum an Fällen profitieren können. Für die Mitgliedstaaten gelten nun eindeutige Fristen, um eine verbindliche Einigung herbeizuführen. Falls innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren keine Lösung gefunden wird, müssen die Mitgliedstaaten einen Beratungsausschuss einsetzen, der als Schlichter fungiert. Kommen die Mitgliedstaaten ihrer Aufgabe nicht nach, können die Steuerpflichtigen den Fall vor ein nationales Gericht bringen. Das neue Verfahren gilt für Beschwerden, die ab dem 1. Juli 2019 zu Streitfragen im Zusammenhang mit dem am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnenden Steuerjahr eingereicht werden. Die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten können vereinbaren, dass die Richtlinie auch auf Beschwerden bezüglich Angelegenheiten aus früheren Steuerjahren angewendet wird.

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Zivilrecht

Stellungnahme der BRAK zur Konsultation zur Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien

In ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien spricht sich die BRAK für eine verbesserte Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten und eine erhöhte Transparenz für Verbraucher auf Online-Marktplätzen aus. Insbesondere sollten die Rechtsvorschriften über Abhilfemaßnahmen bei unlauteren Geschäftspraktiken vereinheitlicht und die Verbraucher auf Online-Marktplätzen darüber informiert werden, wer ihr Vertragspartner ist und welche Verbraucherrechte ihnen zustehen. Sie sollten zudem das Recht haben, einen Vertrag über die Nutzung von kostenlosen Online-Diensten jederzeit zu kündigen. Ein mögliches EU-weites Verbraucherrecht sollte insbesondere regeln, welche Arten von Abhilfemaßnahmen den Verbrauchern zur Verfügung stehen und ihnen bezüglich der Auswahl der Mittel eine Wahlmöglichkeit einräumen. 

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Fragebogen zur Nutzung elektronischer Kommunikations- und Hilfsmittel in Gerichtsverfahren

Die Europäische Kommission und der CCBE führen derzeit zum zweiten Mal eine Umfrage unter Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen über die Nutzung elektronischer Kommunikations- und Hilfsmittel in Gerichtsverfahren in den einzelnen Mitgliedstaaten durch. Die gesammelten Daten fließen in das jährliche Justizbarometer der Kommission ein, mit dem das Funktionieren der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten analysiert wird. Um repräsentative Daten zu erhalten, ist eine Teilnahme von möglichst vielen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erwünscht. Der Fragebogen kann noch bis zum 31. Oktober 2017 beantwortet werden.

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Bericht zur Änderung der Entsenderichtlinie im EMPL angenommen

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EP (EMPL) hat am 16. Oktober 2017 den Bericht der Berichterstatterinnen Elisabeth Morin-Chartier (EVP/FR) und Agnes Jongerius (S&D/NL) über den Richtlinienvorschlag zur Änderung der Entsenderichtlinie 96/71/EG angenommen. Darin sprechen sich die Abgeordneten für den Vorschlag der Europäischen Kommission aus, auch entsandten Arbeitnehmern den örtlichen Tariflohn inklusive aller Zulagen und Prämien zu gewähren und die Entsendung auf zwei Jahre zu begrenzen. In begründeten Fällen sollte eine längere Entsendung zugelassen werden. Die Mitgliedstaaten sollen ferner entscheiden können, ob auf regionaler oder lokaler Ebene ausgehandelte Spezialregelungen auch für entsandte Arbeitnehmer gelten. Als nächstes muss der Rat der EU seine Position festlegen.

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Asylrecht

Dublin Reform – Annahme des Berichtsentwurfs im LIBE-Ausschuss

Der Ausschuss Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EP (LIBE) hat am 19. Oktober 2017 einen Bericht angenommen zum Verordnungsvorschlag zur Reform des bestehenden Dublin-Verfahrens, nach dem der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Die Abgeordneten schlagen vor, dass der Mitgliedstaat, in dem ein Flüchtling erstmalig die EU betritt, nicht mehr automatisch für seinen Antrag auf internationalen Schutz zuständig sein soll. Die Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates sollte nach Ansicht der Abgeordneten auf dem Grundsatz der tatsächlichen Bindung zu einem Mitgliedstaat (z.B. durch Familienangehörige, Sprachkenntnisse sowie Schul- oder Ausbildung) basieren. Gibt es eine solche Bindung nicht, sollte eine automatische Umverteilung des Asylbewerbers nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel erfolgen, sobald die Registrierung im Ankunftsland sowie eine Sicherheitsprüfung und eine zügige Bewertung der Chancen auf Anerkennung der Zuständigkeit für einen Antrag auf internationalen Schutz durch den ersuchten Mitgliedstaat durchgeführt wurden.

Mit diesen Vorschlägen weicht das EP weit vom Vorschlag der Europäischen Kommission ab. Der Rat befindet sich noch in der Abstimmung seiner Position.

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Veranstaltungshinweis

Veranstaltung in Belgien am Europäischen Tag des Anwalts 2017

Zum Europäischen Tag des Anwalts am 25. Oktober 2017 veranstaltet der Ordre des barreaux francophones et germanophone de Belgique (AVOCATS.BE) in Kooperation mit dem CCBE und der BarEuregio.eu – Zusammenarbeit der Anwaltschaften der Euregio Maas-Rhein in Spa Francorchamps das Forum « Die E-volution der Anwälte : zu mehr Gerechtigkeit“. Themen sind u.a. Technologien in der Welt des Rechts: Entwicklung und Perspektiven, die Digitalisierung des EuGH sowie Algorithmen und Kollusion in der Marktwirtschaft.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: https://bareuregio.eu.

Impressum


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Büro Brüssel, Avenue de Nerviens 85/9, 1040 Brüssel,
Tel.: +32 (0)2 743 86 46, Fax: +32 (0)2 743 86 56, E-Mail: brak.bxl(at)brak(dot)eu
Redaktion und Bearbeitung:
RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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