Nachrichten aus Brüssel

Ausgabe 14/2017 vom 13.07.2017

13.07.2017Newsletter

Binnenmarkt

Dienstleistungspaket – Berichtsentwurf des IMCO zur Verhältnismäßigkeitsprüfung

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EP hat am 3. Juli 2017 einen Berichtsentwurf zum Richtlinienvorschlag über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, für den der deutsche Abgeordnete Dr. Andreas Schwab (EVP) der zuständige Berichterstatter ist, veröffentlicht. Darin begrüßt der Berichterstatter das Ziel der Europäischen Kommission, den Binnenmarkt weiter zu vertiefen, weist aber darauf hin, dass Regulierungen einen Mehrwert haben müssen und deshalb vielmehr auf sinnvolle Regulierung gesetzt werden müsse, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Um dieses Ziel zu erreichen, schlägt er verschiedene Änderungen des Richtlinienvorschlags der Kommission vor. Diese stehen zum Großteil im Einklang mit der Allgemeinen Ausrichtung des Rates vom 29. Mai 2017, gehen aber teilweise über diese hinaus.

So soll eine Verhältnismäßigkeitsprüfung erst bei wesentlichen Regulierungsentscheidungen erfolgen. Ferner ist, wie auch von der BRAK gefordert, nicht mehr die Mitwirkung unabhängiger Kontrollstellen bei der Sicherstellung der Unabhängigkeit und Objektivität der Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgesehen. Ebenfalls gestrichen wurde das Prüfungskriterium der wirtschaftlichen Auswirkungen einer geplanten Regulierung, da dieses nach Auffassung des Berichterstatters nicht von der Rechtsprechung des EuGH als Kriterium für die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme gedeckt ist.

Die Frist zur Einreichung von Änderungsanträgen hinsichtlich des Berichtsentwurfs läuft bis zum 5. September 2017. Die Abstimmung des Berichtsentwurfs im IMCO wird nach bisheriger Planung am 20./21. November 2017 erfolgen.

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Europäisches Semester 2017 – Rat verabschiedet länderspezifische Empfehlungen

Der Europäische Rat hat am 11. Juli 2017 die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen förmlich angenommen und damit das Europäische Semester 2017 abgeschlossen. Der Rat empfiehlt, dass Deutschland 2017 und 2018 „bei Unternehmensdienstleistungen und reglementierten Berufen den Wettbewerb belebt“. Insbesondere bei den Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern gingen die Beschränkungen über den Unionsdurchschnitt hinaus. Hierzu zählen bei Architekten und Ingenieuren – und nicht bei Rechtsanwälten – Beschränkungen bei der Beteiligung am Gesellschaftskapital und der Rechtsform, und bei Architekten, Ingenieuren und Rechtsanwälten Beschränkungen im Hinblick auf multidisziplinäre Tätigkeiten.

Die Mitgliedstaaten sind nun gehalten, die Empfehlungen bei ihrer einzelstaatlichen Beschlussfassung und ihren Haushaltsplänen für das nächste Jahr zu berücksichtigen.

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Zivilrecht

Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien – Konsultation und Folgenabschätzung

Die Europäische Kommission hat am 30. Juni 2017 eine öffentliche Konsultation zur gezielten Überarbeitung der EU-Verbraucherschutzrichtlinien eingeleitet. Damit reagiert sie auf die im Mai 2017 vorgestellten Ergebnisse der Konsultation zur Evaluierung der Verbraucherrechterichtlinie und des Fitness Checks des europäischen Verbraucher- und Marketingrechts, in denen punktuell Verbesserungsbedarf an den europäischen Verbraucherrechten gesehen wurde. In der Konsultation erfragt die Kommission insbesondere Informationen hinsichtlich einer Verbesserung der Transparenz über die Vertragspartner bei Einkäufen über Online-Plattformen, der Ausweitung der Verbraucherrechte auf Verträge für Onlinedienste, der individuellen Einspruchs-/Schadensersatzrechte für Opfer unfairer Handelspraktiken sowie hinsichtlich der Stärkung der finanziellen Sanktionen bei Verletzungen des Verbraucherrechts. Gleichzeitig hat die Kommission eine Folgenabschätzung veröffentlicht, in der die geplanten Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Verbraucherrechte weiter dargestellt und analysiert werden.

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Steuerrecht

Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten – Entschließung des EP

Das EP hat am 6. Juli 2017 eine Entschließung zum Richtlinienvorschlag über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union verabschiedet. Der Rat der EU (Wirtschaft und Finanzen) hatte bereits am 23. Mai 2017 einen Kompromisstext zu diesem Kommissionsvorschlag angenommen. Mit der Richtlinie sollen bestehende Mechanismen verbessert werden, die zur Anwendung kommen, wenn im Zuge der Auslegung von Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung Streitigkeiten entstehen. So sieht der Richtlinienvorschlag Streitbeilegungsverfahren vor, die obligatorisch und bindend sind und unter anderem eindeutige Fristen beinhalten. Diese Verfahren sollen für alle Steuerpflichtigen gelten, die Einkünfte und Kapitalerträge zu versteuern haben, die unter bilaterale Steuerabkommen und das Übereinkommen der Union über die Beseitigung der Doppelbesteuerung fallen. Es ist vorgesehen, dass in einem ersten Schritt ein Verständigungsverfahren mit den Steuerbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Kommt es innerhalb einer bestimmten Frist zu keiner Einigung, so soll in einem zweiten Schritt ein Streitbeilegungsverfahren eingeleitet werden, wobei die Wahl der Methode der Streitbeilegung flexibel ausgestaltet ist.

Das EP schlägt in seiner Entschließung unter anderem kürzere Fristen für die vorgesehenen Verfahren vor. Der Rat der EU wird nach Beratung über die Änderungsvorschläge des EP endgültig über den Richtlinienvorschlag entscheiden, bevor die erlassene Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht wird.

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Öffentliche Berichtspflichten multinationaler Unternehmen – Bericht des EP

Das EP hat am 4. Juli 2017 einen Bericht des Rechtsausschusses (JURI) und des Wirtschafts- und Währungsausschusses (ECON) zum Richtlinienvorschlag über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen verabschiedet. Damit sollen multinationale Unternehmen dazu verpflichtet werden, einen nach Ländern aufgeschlüsselten Bericht über ihre erzielten Gewinne und die darauf entrichteten Steuern in einem Standardformular auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Von dem Richtlinienvorschlag erfasst werden sollen multinationale Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen EUR. In ihren Änderungsanträgen fordern die Abgeordneten, dass die Offenlegungspflichten nicht nur Informationen im Zusammenhang mit EU-Mitgliedstaaten und Steueroasen, sondern auch die Tätigkeiten multinationaler Unternehmen außerhalb der EU erfassen sollten. Sie schlagen ferner vor, eine Ausnahme von der Informationspflicht für wirtschaftlich sensible Informationen vorzusehen, wobei diese unter dem Vorbehalt einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige nationale Behörde gestellt werden sollte.  

Mit der Verabschiedung des Berichtes hat das EP seine Verhandlungsposition gegenüber der Europäischen Kommission und dem Rat der EU festgelegt, sodass die Trilogverhandlungen beginnen können, sobald der Rat der EU sich auf eine Position geeinigt hat.

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Berichts- und Empfehlungsentwurf des PANA-Ausschusses

Am 10. Juli 2017 haben die Co-Berichterstatter Petr Ježek (CZ/ALDE) und Jeppe Kofod (DK/S&D) ihren Berichtsentwurf sowie einen Entwurf für Empfehlungen dem Untersuchungsausschuss Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (PANA) des EP vorgestellt. Hierin stellen sie ihre Ergebnisse der vom Ausschuss durchgeführten Untersuchungen vor und kommen zu dem Ergebnis, dass in mehreren Fällen Missstände bei der EU-Gesetzgebung festzustellen sind. In den Empfehlungen fordern sie die Europäische Kommission auf, klarzustellen, was illegale Steuerhinterziehung bedeutet und was unter legale aber unmoralische Aktivitäten in Bezug auf Steuerplanung fällt. Eine überraschende Forderung ist die Ersetzung der Selbstverwaltung durch eine staatliche Kontrolle. Implizit wird dadurch unter anderem die Abschaffung der anwaltlichen Unabhängigkeit und damit ein Bestandteil der Rechtsstaatlichkeit gefordert.  

Am 11. Juli 2017 wurden zudem fünf nationale Finanzminister, darunter auch der deutsche Finanzminister Schäuble angehört. Sie wurden insbesondere zu der nationalen gesetzlichen Lage der Verfolgung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung befragt.

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Institutionen

Programm der estnischen Ratspräsidentschaft

Am 1. Juli 2017 hat Estland die sechsmonatige EU-Ratspräsidentschaft von Malta übernommen. Die Schwerpunkte der Ratspräsidentschaft setzt Estland in vier Bereichen, nämlich bei einer offenen und innovativen europäischen Wirtschaft, einem sicheren Europa, einem digitalen Europa und dem freien Datenverkehr sowie einem integrativen und nachhaltigen Europa. Zu den wichtigen Themen gehören neben dem Dienstleistungspaket und der Verbesserung des europäischen Gesellschaftsrechts auch mögliche Offenlegungspflichten für Intermediäre bei grenzüberschreitenden Steuersparmodellen. Darüber hinaus will sich Estland auf die Maßnahmen zum digitalen Binnenmarkt, die Stärkung des europäischen Verbraucherschutzes, die Vorschläge zu Online-Käufen und die Reform des Urheberrechts konzentrieren.

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In eigener Sache

Sommerpause

Wegen der Sommerpause erscheint der Newsletter der BRAK erst wieder im September.

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RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Hanna Petersen LL.M., RAin Doreen Barca-Cysique LL.M., RAin Katrin Grünewald LL.M., Natalie Barth
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