Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2019 v. 28.06.2019

Europäische Arbeitsbehörde – Verordnung verabschiedet

28.06.2019Newsletter

Am 13. Juni 2019 hat der Rat den Verordnungsvorschlag zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde, der das EP am 16. April 2019 zugestimmt hatte, angenommen. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU- Amtsblatt in Kraft.

Die Europäische Arbeitsagentur wird die Mitgliedstaaten in Fragen der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität unterstützen, u. a. auch im Bereich der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Entsendung von Arbeitnehmern und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Sie soll insofern Informationen über die komplexen Aspekte der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität bereitstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit verbessern. Ebenfalls am 13. Juni 2019 wurde entschieden, dass die slowakische Hauptstadt Bratislava den Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde übernehmen wird.

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