Europäische Arbeitsbehörde - Aufnahme der Tätigkeit
Am 16. Oktober 2019 hat die Europäische Arbeitsbehörde ihre Tätigkeit aufgenommen.
Die neue EU-Agentur soll dazu beitragen, die Fairness und das gegenseitige Vertrauen im Binnenmarkt zu fördern, indem sie sicherstellt, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchgesetzt werden. Die Behörde hat ihre Tätigkeit zunächst in Brüssel aufgenommen, endgültiger Sitz wird Bratislava (Slowakei) sein, wo bis zum Jahr 2024 bis zu 140 Mitarbeiter beschäftigt sein sollen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (Oktober 2019)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 13/2019, 09/2019