Konsultation zum Geldwäschebekämpfungsfahrplan - KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation über ihren Fahrplan zur Geldwäschebekämpfung durch. Interessenträger haben bis zum 11. März 2020 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.
Hintergrund sind die im Geldwäschepaket der Kommission im Juli 2019 festgestellten Probleme in Umsetzung und Anwendung der bestehenden Gesetzgebung, die der Kommission zufolge auch die Anwaltschaft und die Kammern als Aufsichtsbehörden betreffen. Neben einer unzureichenden Aufsicht durch die zuständigen nationalen Stellen, hat die Kommission die mangelhafte Funktionsfähigkeit der Zentralstellen für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIUs) und eine unzureichende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden festgestellt.
In Frage gestellt wird zudem der EU-Ansatz der Minimalharmonisierung durch Richtlinien anstelle einer Verordnung. Ferner könnte der Kommission zufolge die Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde und eines Unterstützungs- und Koordinationsmechanismus für die FIUs Abhilfe schaffen. Auch der künftige Umgang mit neuen Technologien, die Risiken schaffen, wie beispielsweise Kryptowährung, soll in der geplanten Mitteilung erörtert werden. Mit der geplanten Mitteilung soll ein erster Ansatz für künftiges Tätigwerden definiert werden. Die Kommission beabsichtigt, Bereiche zu identifizieren, in denen auf EU-Ebene Handlungsbedarf besteht und eine breite Debatte anzustoßen. Konkrete Initiativen sollen in der Folge genauer untersucht werden und Anfang 2021 folgen.
Weiterführende Links:
- Konsultation zum Fahrplan der Kommission (Februar 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 22/2019