Geldwäschebekämpfung – Schlussfolgerungen des Rats
Der Rat hat am 5. Dezember 2019 Schlussfolgerungen zur Geldwäschebekämpfung angenommen. Diese werden die Europäische Kommission in ihrer künftigen Agenda leiten.
Der Rat fordert die Kommission darin dazu auf, Möglichkeiten zu erforschen, durch die eine robustere und effektivere Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren sichergestellt werden kann. Zudem soll die Kommission prüfen, ob die Geldwäschebekämpfung effizienter durch eine Verordnung anstelle der existierenden Richtlinie erfolgen kann. Ferner sollen Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile einer zentralen europäischen Aufsichtsbehörde erörtert werden.
In seinen Schlussfolgerungen begrüßt der Rat das Paket zur Geldwäschebekämpfung, das die Kommission im Sommer veröffentlicht hat. Er betont bereits erzielte Fortschritte, weist aber auch auf bestehende Defizite hin.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rats (Dezember 2019)
- Schlussfolgerungen des Rats (Dezember 2019)