EuGH-Urteil zu EU-US-Datenschutzschild – EuGH
Der EuGH hat am 16. Juli 2020 in der Rechtssache C-311/18 geurteilt und den Beschluss 2016/1250 über die Angemessenheit des vom EU-US-Datenschutzschild („Privacy Shield“) gebotenen Schutzes für ungültig erklärt.
Mit dem Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Österreicher Max Schrems und Facebook Irland wurde die Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU, für ungültig erklärt, gleichzeitig aber bestätigt der EuGH, dass der Beschluss 2010/87 der Kommission über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern gültig bleibt. In seinem Urteil kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass der von der Kommission getroffene Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250 nicht ausreichend gewährleistet, dass übermittelte Daten in den USA dem gleichen Schutzniveau unterfallen wie in der EU, auch dadurch, dass die amerikanischen Behörden nach dem Recht der Vereinigten Staaten auf solche Daten, die aus der Union übermittelt werden, zugreifen und sie verwenden dürfen. Darüber hinaus sieht der EuGH den im Beschluss angeführten Ombudsmechanismus als nicht ausreichend an.
Weiterführende Links:
- Urteil des EuGH (Juli 2020)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 14/2016, 05/2016, 17/2015, 16/2015