Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2020

Konsultation zum Europäischen Vollstreckungstitel – KOM

21.08.2020Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation zum Europäischen Vollstreckungstitel, welcher auf der Verordnung zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EG Nr. 805/2004, sog. EVT-VO oder EuVTVO) basiert, durch. Interessenträger können sich bis zum 20. November 2020 an der Konsultation beteiligen.

Der Europäische Vollstreckungstitel erleichtert die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von nationalen Gerichtsurteilen zu unbestrittenen Forderungen. Nach dem nationalen Prozessrecht werden Urteile anderer Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich anerkannt, nicht jedoch automatisch vollstreckt. Bis zum Erlass der EVT-VO bedurfte es vor der Vollstreckung solcher Urteile eines Zwischenverfahrens (sog. „Exequaturverfahren“), welches durch die EVT-Verordnung entfällt. Auf die EVT-Verordnung folgte 2012 die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (sog. Brüssel-Ia-Verordnung oder EuGVVO), welche unter anderem die Frage des zuständigen Gerichts bei grenzüberschreitenden zivilrechtlichen Streitigkeiten klärt. Die Europäische Kommission möchte nun das Funktionieren der EVT-Verordnung evaluieren. Durch die Konsultation soll ermittelt werden, ob die Verordnung die Vollstreckung von nationalen Urteilen in anderen Mitgliedstaaten erleichtert und ob sie die Einhaltung von Verfahrensgarantien begünstigt. Gefragt wird auch, inwiefern die EuGVVO die Ermittlung des Gerichtsstands vereinfacht.

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