Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2020

Richtlinienvorschlag Verbandsklagen Schutze von Kollektivinteressen – EP

26.11.2020Newsletter

Im Anschluss an die im Juni im EP erzielte Einigung zum Entwurf einer Richtlinie über Verbandsklagen veröffentlichte der Rat am 21. Oktober 2020 seinen Standpunkt zum Entwurf einer Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG, den das EP am 24. November 2020 angenommen hat.

Die Gesetzesinitiative zu Verbandsklagen zum Schutze von Kollektivinteressen der Verbraucher ist Teil des am 11. April 2018 von der Europäischen Kommission veröffentlichten Pakets zur Stärkung der Rechte der Verbraucher. Durch die Richtlinie bekommen Verbraucher die Möglichkeit, im Rahmen einer durch eine „qualifizierte Einrichtung“ eingereichte nationale oder grenzüberschreitende Verbandsklage ihre Rechte geltend zu machen. Die Richtlinie sieht Unterlassungs- und Abhilfeklagen sowie Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor. Der finale Text basiert auf dem „Opt-in“ - Modell, nach welchem der Verbraucher ausdrücklich erklären muss, dass er an der Verbandsklage teilnehmen möchte. Die BRAK sprach sich zum Schutze des Verbrauchers bereits 2018 in ihrer Stellungnahme Nr. 30/2018 gegen das „Opt-out - Modell“, nach welchem ein System der automatischen Zuständigkeit der Verbandsklagen ohne Mandat des Verbrauchers geschaffen wird, und für das „Opt-in“ - Modell aus.

Die Richtlinie wird nun im Amtsplatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit für die Umsetzung in nationales Recht sowie weitere sechs Monate, bis die Richtlinie angewendet werden muss.

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