Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 01/2021

Europäischer Haftbefehl und Rechtsstaatlichkeit – EuGH

07.01.2021Newsletter

Der EuGH hat in den verbundenen Rechtssachen C-354/20 PPU und C-412/20 PPU entschieden, dass eine Zuspitzung allgemeiner, systemischer Mängel, die die Unabhängigkeit der polnischen Justiz beeinträchtigen, nicht für die automatische Ablehnung aller EuHBs aus diesem Mitgliedstaat ausreicht und schließt sich insofern dem Votum des Generalanwaltes Sánchez-Bordona an.

Auf die zweite Prüfungsstufe, auf der die konkrete Situation der zu überstellenden Person geprüft werden muss, kann nicht verzichtet werden.

Die Rechtbank Amsterdam hat derzeit über die Vollstreckung von mehreren durch polnische Gerichte ausgestellten Europäischen Haftbefehlen zu entscheiden. Im Hinblick auf die wachsenden rechtsstaatlichen Defizite in Polen sieht das Gericht das in Art. 47 der EU-Grundrechtecharta geschützte Recht auf ein faires Verfahren gefährdet und hat deswegen dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen unterbreitet.

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