Entschließung über EuHB – EP
Das EP hat in seiner Plenarsitzung am 20. Januar 2021 einen Initiativbericht über den Europäischen Haftbefehl (EuHB) und die Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten mit 444 zu 139 Stimmen bei 106 Enthaltungen angenommen. Darin setzen sich die Abgeordneten insbesondere mit der Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie von Haftbedingungen in den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Auslieferungsverfahren auseinander.
Wie zuvor bereits die Kommission, kommen auch die Abgeordneten zu dem Schluss, dass es sich beim EuHB generell um eine positiv zu bewertende Errungenschaft handelt, insbesondere da das Instrument die Dauer der Überstellungsverfahren wesentlich verkürzt. Die Abgeordneten fordern unter anderem, dass der EuHB nicht auf geringfügige Vergehen angewandt werden soll und dass stattdessen auf die Europäische Ermittlungsanordnung zurückgegriffen werden soll. Dafür tritt auch die Anwaltschaft ein.
Die Abgeordneten betonen die Bedeutung des Zugangs zum Rechtsbeistand im ausstellenden wie im ausführenden Staat, beispielsweise durch eine entsprechende Datenbank und von weiteren Prozessrechten. Die Anwälte in beiden Staaten müssten in der Lage sein, hinreichend miteinander zu kommunizieren. Zudem müsse beispielsweise durch Training die Waffengleichheit sichergestellt werden.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (Januar 2021)
- Entschließung des EP (EN) (Januar 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 15/2020, 12/2020