Terroristische Online-Inhalte – RAT
Der Rat hat am 15. März 2021 die mit dem EP am 10. Dezember 2020 erzielte politische Einigung über den Gesetzesvorschlag gegen den Missbrauch von Internet-Hosting-Diensten für terroristische Zwecke formell angenommen. Plattformbetreiber müssen künftig terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde nach Erhalt einer Anweisung entfernen.
Darüber hinaus haben sich die Institutionen darauf geeinigt, dass die Entfernungsanordnungen grenzüberschreitend gelten sollen. Sie sollen von jedem Mitgliedstaat an jede in der EU niedergelassene Online-Plattform ergehen können. Die Diensteanbieter sind zudem verpflichtet, proaktiv gegen den Missbrauch ihrer Dienste vorzugehen. Mittels Beschwerdemechanismen sollen irrtümlich entfernte Inhalte möglichst schnell wiederhergestellt werden können. Zudem sollen die nationalen Behörden und Europol verstärkt zusammenarbeiten. Nun muss nur noch das EP den Text förmlich annehmen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des Rates und angenommene Texte (März 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 9/2019