Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen – KOM
Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 als Teil ihres Maßnahmenpakets für ein Nachhaltiges Finanzwesen und EU-Taxonomie auch einen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen vorgestellt. Über diesen führt sie bis zum 11. Juni 2021 auch eine öffentliche Konsultation durch.
Durch den Vorschlag soll der Informationsfluss in der Unternehmenswelt zu derartigen Themen verbessert werden, damit Finanzunternehmen, Anlegern und dem breiten Publikum vergleichbare und verlässliche Angaben zum Thema Nachhaltigkeit zukommen. Umfasst sein sollen soziale, arbeitsrechtliche, umwelt- und menschenrechtliche Themen sowie Korruption und Bestechung. In ihrer Folgenabschätzung hat die Kommission festgestellt, dass die derzeitige Berichterstattung durch die Unternehmen nicht den Bedürfnissen ihrer Adressaten gerecht werde, da Informationen in der Regel nicht hinreichend relevant, vergleichbar, zuverlässig oder zugänglich seien.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung der Kommission (April 2021)
- Richtlinienvorschlag der Kommission (EN) (April 2021)
- Konsultation der Kommission (EN) (April 2021)