Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2021

Überarbeitung der Århus-Verordnung – EP

27.05.2021Newsletter

Das Europäische Parlament hat am 20. Mai 2021 seine Position zur Überarbeitung der Århus-Verordnung angenommen. Darin spricht es sich u.a. für kostengünstige Verfahren und eine Erweiterung der Klagebefugnis, jedoch anders als von der Kommission vorgesehen, aus.

Die Verordnung setzt die Århus-Konvention von 1998 um. Diese regelt Rechte der Öffentlichkeit in Bezug auf den Zugang zu Informationen, Beteiligungsmöglichkeiten sowie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Ziel der Überarbeitung ist eine verbesserte Umsetzung der Århus-Konvention, nachdem der zuständige UN-Ausschuss 2017 massive Verstöße durch die EU festgestellt hatte, da Nichtregierungsorganisationen (NGOs) keinen ausreichenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten hätten.

Die Kommission soll nun mittels delegierten Rechtsakts die Kriterien festlegen, nach denen Mitglieder der Öffentlichkeit klagen können. Dadurch sollen auch Popularklagen verhindert werden.

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