Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 23/2021

Gemeinsame Bedingungen für die Übertragung von Strafverfahren – KOM

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation über gemeinsame Bedingungen für die Übertragung von Strafverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten gestartet. Durch die geplanten gemeinsamen Vorschriften soll es effizientere Strafverfahren sowie eine verbesserte Rechtspflege in der EU geben. Die Fragen betreffen u.a. Rechte von Opfern und Beschuldigten, vorgeschlagen werden zudem Regelungen zur Zusammenarbeit von Rechtsanwälten in den verschiedenen Mitgliedstaaten.

10.12.2021Newsletter

In der Vergangenheit wurden der Kommission zufolge drei problematische Konstellationen identifiziert, die es zu überwinden gilt. Zum einen käme es aufgrund der zunehmenden grenzüberschreitenden Kriminalität vermehrt zu parallellaufenden Strafverfahren in zwei oder mehreren Mitgliedstaaten. Zudem fänden Strafverfahren in einem Mitgliedstaat statt, der nicht am besten dafür geeignet ist. Schließlich gäbe es Fälle, in denen dann gar kein Strafverfahren anhängig sei.

Die Fragen beziehen sich zunächst auf die Erforderlichkeit und die möglichen Vorteile einheitlicher EU-Regelungen. Dann geht es um mögliche derzeit bestehende Kriterien, Ablehnungsgründe und Hindernisse für die Übertragung von Strafverfahren zwischen den Mitgliedstaaten. Unter den Antwortoptionen für letzteres gibt es beispielsweise sprachliche Barrieren, aber auch mangelndes Vertrauen zwischen den Behörden und unterschiedliche Mindeststandards. Unter Anforderungen und Folgen geht es u.a. um die Zulässigkeit von Beweismitteln und den Grundsatz ne bis in idem. Im dritten Teil wird ein möglicher künftiger Rechtsrahmen erörtert.

Interessenträger haben bis zum 4. März 2021 die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen.

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