Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 23/2021

Vertragsverletzungsverfahren wegen Hassrede – KOM

Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2021 ein Aufforderungsschreiben wegen fehlerhafter oder unvollständiger Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit 2008/913/JHA an Deutschland übermittelt. Neben Deutschland wurden auch Ungarn und Luxemburg angeschrieben.

10.12.2021Newsletter

Der Rahmenbeschluss zielt auf eine effektive, verhältnismäßige und entschiedene Bekämpfung ernster Ausprägungen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ab. Deutschland wird wie auch Ungarn konkret vorgeworfen, spezifische Formen von Hassrede entgegen dem Rahmenbeschluss nicht unter Strafe gestellt zu haben. Im Falle von Deutschland handelt es sich dabei um die Kriminalisierung öffentlicher Leugnung oder grober Trivialisierung internationaler Verbrechen.

Deutschland hat nun eine Frist von zwei Monaten, um darauf zu reagieren, bevor die Kommission ggf. die nächste Stufe einleitet. In der Vergangenheit wurden bereits Verfahren gegen zehn weitere Mitgliedstaaten eingeleitet.

Weiterführender Link:

Pressemitteilung der Kommission in Deutschland (Dezember 2021)