Rechtsstaatlichkeitsdefizit kein generelles Abschiebehindernis – EuGH/Generalanwalt
Der Generalanwalt Rantos hat sich in seinen Schlussanträgen in den verbundenen Rechtssachen C-562/21 PPU en C-563/21 PPU Openbaar Ministerie am 16. Dezember 2021 dafür ausgesprochen, dass Europäische Haftbefehle aus Polen weiterhin grundsätzlich ausgeführt werden müssen.
In den beiden Vorlagefällen haben holländische Gerichte Zweifel daran geäußert, ob Personen auf Grundlage von polnischen EUHBs aufgrund der schwindenden Unabhängigkeit der dortigen Justiz nach Polen ausgeliefert werden können, oder ob dort kein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK gewährleistet sei. Der Generalanwalt sprach sich gegen ein generelles Abschiebeverbot aus. Es müsse weiterhin geprüft werden, ob im konkreten Einzelfall eine tatsächliche Gefahr für das Grundrecht auf ein faires Verfahren drohe. Hinreichende Anhaltspunkte für negative Auswirkungen auf die persönliche Situation muss die zu überstellende Person darlegen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EuGH (FR) (Dezember 2021)
- Schlussanträge des Generalanwalts (Dezember 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 01/2021, 19/2020