Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 24/2021

Überarbeitung der Regelungen zum Opferschutz – KOM

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Befragung im Hinblick auf die Überarbeitung der Opferschutzrichtlinie durch, es geht u. a. um den Zugang von Opfern zur Justiz. Bis zum 10. Januar 2022 können Interessenträger Meinungen zur Roadmap einsenden.

23.12.2021Newsletter

Die Kommission schlägt verschiedene Handlungsoptionen vor. Zunächst könnte weiter an der Umsetzung der bestehenden EU-Instrumente ohne neues gesetzgeberisches Handeln gearbeitet werden. Im zweiten Szenario könnte die Opferschutzrichtlinie in geringerem oder größerem Umfang überarbeitet werden. Die geringere Überarbeitung würde sich auf die Stärkung des physischen Schutzes von Opfern durch die Einführung von Mindeststandards, einschließlich Mindestvoraussetzungen für den Erlass von und Verfahren für Schutzmaßnahmen, und die Verbesserung des Zugangs der Opfer zu Informationen und Entschädigung beziehen. Die weitergehende Option könnte zusätzlich u. a. die Möglichkeiten für die Anzeige einer Straftat für Migranten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, einbeziehen. Im weitreichendsten Szenario würden neben der Opferschutzrichtlinie noch weitere EU-Maßnahmen überarbeitet. Ein gegebenenfalls erforderlicher Rechtsakt soll im vierten Quartal 2022 veröffentlicht werden.

Derzeit können sich die Opfer von Straftaten der Kommission zufolge in der EU immer noch nicht uneingeschränkt auf ihre Rechte verlassen. Sie seien mit Schwierigkeiten bei der Anzeigeerstattung, dem Zugang zur Justiz sowie zu Unterstützungsdiensten, sekundärer Viktimisierung und Schwierigkeiten beim Zugang zu Entschädigung konfrontiert.

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