Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2022

Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige – KOM

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige veröffentlicht.

27.05.2022Newsletter

Die Kommission will damit die Zulassungsverfahren für Arbeitnehmer aus Drittstaaten vereinfachen. Diese sollen zudem effizienter gestaltet werden, um ein unnötig langes Verfahren zu verhindern. Die Arbeitskräfte sollen verstärkt vor Ausbeutung geschützt werden und bestimmte Drittstaatsangehörige, wie solche, denen nach nationalem Recht Schutz zugesagt wurde, sollen von der Richtlinie erfasst werden. Interessenträger können bis zum 20. Juli 2022 dazu Stellung nehmen.

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