Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2022

Bericht und Resolution zum Schutz von Rechtsanwälten – UN

Im Rahmen der 50. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf im Juni 2022 haben der UN-Sonderberichterstatter und der UN-Menschenrechtsrat die Bedeutung der Unabhängigkeit von Rechtsanwälten herausgestellt.

02.09.2022Newsletter

Am 21. Juni 2022 stellte der UN-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten, Diego García-Sayán, seinen Bericht zum Schutz der Rechtsanwälte vor unzulässigen Eingriffen in die freie und unabhängige Ausübung ihres Berufs vor. Rechtsanwälte müssten frei von Einschränkungen und ohne Angst vor Repressalien, einschließlich Schikanen durch Justizbehörden und Gerichte, tätig werden können. Insbesondere müsse eine Gleichsetzung von Anwälten mit ihren Mandanten oder mit den Anliegen, die sie vertreten, verhindert werden. Daneben sei die besondere Bedeutung von unabhängigen Institutionen der anwaltlichen Selbstverwaltung wie Anwaltskammern und Anwaltsvereinigungen für den Schutz der Unabhängigkeit und Integrität von Rechtsanwälten sowie ihrer beruflichen Interessen hervorzuheben.

In einem im Anschluss geführten Interview betonte der UN-Berichterstatter zudem die Bedeutung der Konvention zum Anwaltsberuf, die dem Schutz von Rechtsanwälten dient. Diese Konvention wird gegenwärtig beim Europarat erarbeitet, wobei auch die BRAK bereits Stellung genommen hat.

Zudem hat der UN-Menschenrechtsrat eine Resolution zum Schutz der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richtern und der Unabhängigkeit von Rechtsanwälten sowie zur Partizipation von Frauen an der Rechtspflege verabschiedet. Sie fordert alle Staaten u. a. auf, sich für den Schutz von Rechtsanwälten einzusetzen und mit dem UN-Sonderberichterstatter vollumfänglich zusammenzuarbeiten.

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