Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2022

Konvention zum Anwaltsberuf – BRAK

Die BRAK hat sich Anfang Juli 2022 zur geplanten Konvention des Europarates über den Anwaltsberuf in einer kurzen Stellungnahme geäußert und geht dabei insbesondere auf die Definition des Anwalts ein.

20.07.2022Newsletter

Sie spricht sich für eine klare Definition aus, welche sich an der „Recommendation No. R (2000)21“ des Ministerkomitees über die freie Ausübung des Rechtsanwaltsberufs orientiert. Durch die Konvention sollen Personen geschützt werden, die gerade aufgrund ihres Status als berufener Berater und Vertreter in allen gerichtlichen und außergerichtlichen rechtlichen Angelegenheiten für die Einhaltung anwaltlicher „core values“ - Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und ihrem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen - sowie ferner für Integrität und Zuverlässigkeit bürgen und deshalb zur Wahrung des ihnen entgegengebrachten Vertrauens ihrer Mandanten eines besonderen Schutzes vor staatlicher Kontrolle und Bevormundung bedürfen.

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