Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2022

Rechtsstaatlichkeitskonditionalität gegen Ungarn – KOM

Ungarn muss sich als erstes Land auch aufgrund von Schwächen im Justizsystem dem Verfahren der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität stellen, welches zur Kürzung von Mitteln führen kann. Dies gab die Europäische Kommission am 27. April 2022 bekannt.

29.04.2022Newsletter

Ungarn werden systemische Unregelmäßigkeiten, Defizite und Schwächen im öffentlichen Auftragswesen zur Last gelegt. Kriminelle Aktivitäten würden nicht effektiv ermittelt und verfolgt. Diese Situation dauere bereits seit Jahren an, es würden in diesem Zusammenhang auch Unterlagen von 2007 erwähnt.

Im Vorfeld hatte die Kommission einen Fragenkatalog an Ungarn übersandt. Nach Prüfung der Antworten gelangte sie zu dem Schluss, dass das Verfahren eingeleitet werden muss. Das Verfahren wird zwischen fünf und neun Monate dauern und zwei Konsultationsrunden mit der ungarischen Regierung beinhalten.