Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 7/2023

Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Überarbeitung der EBR-Richtlinie – KOM

Die Ansichten der europäischen Sozialpartner zur Notwendigkeit und zur allgemeinen Ausrichtung möglicher EU-Maßnahmen zur Verbesserung der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat (EBR) werden durch die Europäische Kommission eingeholt.

13.04.2023Newsletter

Als Folgemaßnahme zu der vom EP am 2. Februar 2023 erlassenen legislativen Entschließung, in der die Überarbeitung der Richtlinie 2009/38/EG (EBR-Richtlinie) gefordert wurde, begrüßte die Kommission diese Entschließung und teilte mit, dass sie eine zweistufige Konsultation der europäischen Sozialpartner einleiten wird. Die erste Phase der Konsultation wurde bereits eingeleitet. Hintergrund dieser Konsultation ist die in Art. 154 Abs. 1 AEUV niedergeschriebene Aufgabe der Kommission, die Anhörung der Sozialpartner auf Unionsebene zu fördern und alle zweckdienlichen Maßnahmen zu erlassen, um den Dialog zwischen den Sozialpartnern zu erleichtern. Um diese Aufgabe zu erfüllen, hört die Kommission vor Unterbreitung von Vorschlägen im Bereich der Sozialpolitik die Sozialpartner zu der Frage, wie eine Unionsaktion gegebenenfalls ausgerichtet werden sollte. Die Forderungen des EP, einschließlich der konkreten Vorschläge im Anhang zu der Entschließung, werden im Hinblick auf die Gewährleistung von Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie den Schutz und die Förderung von Beschäftigung und Industrietätigkeiten in der EU bewertet. Die Bewertung wird die Erhebung von Daten und Beweismaterial sowie eine umfassende Einschätzung der Probleme und Triebkräfte in Bezug auf die bestehenden EBR und die in der Entschließung des EP hervorgehobenen Themen umfassen. Darüber hinaus informierte die Kommission in ihrer Antwort, dass die Sozialpartner im Anschluss an die Konsultation beschließen können, untereinander Verhandlungen aufzunehmen.

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