Konsultation über DAC-Rechtsrahmen – KOM
Die Europäische Kommission führt derzeit bis zum 30. Juli 2024 eine Konsultation über einen Teil des Rechtsrahmens zur Zusammenarbeit von Verwaltungsbehörden im Bereich des Steuerrechts (sog. DAC-Richtlinie 2011/16/EU) durch. Die Richtlinie enthält u. a. Meldepflichten für Intermediäre, die auch die Anwaltschaft treffen können. Die BRAK hatte in der Vergangenheit massive Kritik an den Richtlinienvorschlägen (insbesondere DAC-6) sowie ihrer deutschen Umsetzung geübt.
Die Konsultation zielt darauf ab, die Wirksamkeit, Effizienz und fortlaufende Relevanz der Ausgangsrichtlinie DAC und ihrer Änderungen 2 bis 6 sowie die Kohärenz mit anderen politischen Initiativen und Prioritäten und schließlich den Mehrwert des Rechtsrahmens für die EU zu bewerten. Die Richtlinie bezweckt, Unstimmigkeiten zwischen einer wachsenden Globalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten und dem inhärent nationalen Charakter von Steuergesetzgebung sowie der begrenzten Transparenz von Steuerentscheidungen mit transnationalem Element und Problemen aus einer unterschiedlichen nationalen Umsetzung von Instrumenten zu begegnen. Die Konsultation startet mit einer grundsätzlichen Bewertung von DAC, in welcher beantwortet werden soll, ob und in welchem Umfang die Richtlinie ihre Ziele erreicht. Es folgen kurze Abschnitte zu ausländischen Einkommen und Werten sowie zur Steuertransparenz.
Weiterführender Link: