Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2024

Frist für Zulassung verspäteter Klage zu kurz für Schwangere – EuGH

Der EuGH hat am 27. Juni 2024 in seinem Urteil zur Rechtssache TC gegen Firma Haus Jacobus Alten- und Altenpflegeheim GmbH (C-284/23) entschieden, dass eine Frist von zwei Wochen für den Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage für eine Schwangere zu kurz ist.

05.07.2024Newsletter

Eine deutsche Arbeitnehmerin hatte zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine Kenntnis von ihrer Schwangerschaft. Als sie von ihrer Schwangerschaft erfuhr, war die ordentliche dreiwöchige Frist zur Klageerhebung bereits verstrichen, ebenso die zweiwöchige Frist für die Stellung des Antrags auf Zulassung einer verspäteten Klage. Der EuGH entschied in seinem Urteil nun, dass die zweiwöchige Frist auf Zulassung einer verspäteten Klage nicht vereinbar ist mit der Richtlinie 92/85/EWG, da sie schwangere Frauen benachteiligt.

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