AI Act im EU-Amtsblatt
Am 12. Juli 2024 ist das Gesetz zur Harmonisierung der Vorschriften für künstliche Intelligenz (AI Act) im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit ist die letzte Hürde genommen, so dass der weltweit erste Regulierungsansatz für künstliche Intelligenz in Kraft treten kann.
Mit dem Gesetz sollen die Entwicklung und Förderung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme in der EU bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte gefördert werden. Es kategorisiert verschiedene Arten von künstlicher Intelligenz je nach Risiko. Je nachdem, wie hoch Letzteres ist, fallen die Anforderungen und Verpflichtungen höher oder niedriger aus. So sollen beispielsweise für Strafverfolgungsbehörden strenge Ausnahmen für die Nutzung biometrischer Fernidentifizierungssysteme gelten und Hochrisikosysteme wie solche, die im Rahmen von demokratischen Prozessen Einsatz finden, bestimmten Verpflichtungen unterliegen.
Die Verordnung wird zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung, also am 1. August 2024 in Kraft treten und überwiegend 24 Monate später uneingeschränkt anwendbar sein. Schon nach sechs Monaten in Kraft treten allerdings die Regelungen über verbotene Praktiken. Darunter fallen beispielsweise Techniken des Predictive Policing (vorhersagebasierte Polizeiarbeit), ursprünglich als High Risk eingestuft, in bestimmten Fällen. Dieses Verbot hatte die Anwaltschaft gefordert, da solche Systeme erwiesenermaßen gesellschaftliche Vorbehalte reproduzieren, auch ohne eine böse Absicht des menschlichen Programmierers.
Als Hochrisiko-KI werden gem. Art. 6 Abs. 3 i. V. m. Anhang 3 Nr. 8 auch Anwendungen im Bereich Rechtspflege eingestuft, wenn sie bestimmungsgemäß von einer oder im Namen einer Justizbehörde verwendet werden sollen, um eine Justizbehörde bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften und bei der Anwendung des Rechts auf konkrete Sachverhalte zu unterstützen. Die Europäische Kommission wird dazu Leitlinien erarbeiten, die Anwaltschaft wird sich aktiv in diesen Prozess einbringen.
Weiterführende Links:
- EU-Amtsblatt L, 2024/1689 (Juli 2024)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 52/2021 (August 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 10/2024