FAQ zum DSA – KOM
Die Europäische Kommission hat vor dem Hintergrund der aktuellen Kontroverse um X und Meta einen FAQ-Katalog zum Digital Services Act (DSA) erstellt.
Mit der Initiative möchte die Kommission die Mechanismen des DSA transparent kommunizieren. So klärt sie auf, dass der DSA selbst nicht regele, welche Inhalte illegal seien, sondern, dass dies allein dem europäischen und nationalen Gesetzgeber obliege. Dazu schreibe der DSA lediglich vor, dass Plattformen Mechanismen zur Feststellung und Beseitigung von illegalen Inhalten bereithalten müssen. Ob dies durch „Faktenchecker“ passiere, sei Sache der Plattformen.
Der DSA bildet zusammen mit dem Digital Markets Act (DMA) und dem European Media Freedom Act (EMFA) die horizontalen Rahmenbedingungen für Onlinedienste, Rundfunk, Printmedien und andere audiovisuelle Mediendienste. Über die Einhaltung und Durchsetzung des DSA wachen die Kommission und in Deutschland die Bundesnetzagentur. Ziel des DSA ist der Schutz von Grundrechten der europäischen Nutzerinnen und Nutzer im EU-Binnenmarkt. Die Verantwortung für die Entfernung von illegalen Inhalten tragen die Plattformen selbst, um Staatsferne und einen möglichst großen Handlungsspielraum zu gewährleisten.
Weiterführende Links:
- FAQ der Kommission zum DSA (Januar 2025)
- Pressemitteilung der Kommission (Januar 2025)
- Verordnung Digital Services Act (Oktober 20222)