Harmonisierung des Insolvenzrechts – EP
Der Rechtsausschuss (JURI) des EP hat am 24. Juni 2025 mit 19 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen über seinen Standpunkt zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über effizientere Insolvenzverfahren in der EU abgestimmt. Die Richtlinie soll die Rechtssicherheit stärken, eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte unter den Gläubigern gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer schützen.
Der Rechtsausschuss setzt sich dafür ein, dass Mitgliedstaaten Gerichte oder Verwaltungsbehörden benennen müssen, die Zugang zu Bankkontenregistern und deren EU-weit vernetztem System (Bank Account Registers Interconnection System, BARIS) haben und diese durchsuchen können, um Vermögenswerte des insolventen Unternehmens auch grenzüberschreitend aufzuspüren. Insolvenzverwalter sollen zudem unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie bestellt wurden, Zugang zu nationalen Registern und Datenbanken haben und denselben Zugang zu Gerichten in anderen Mitgliedstaaten haben, wie die jeweiligen nationalen Insolvenzverwalter. EU-weit sollen „Vorinsolvenzverfahren“ eingeführt werden, die den Verkauf eines Unternehmens vor der Insolvenz unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte ermöglichen. Geschäftsführer insolventer Unternehmen wären verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Insolvenz anzumelden. Für Schäden durch das Versäumen der Frist sollen sie haftbar sein.
Im nächsten Schritt muss das EP als Ganzes über den Gesetzestext abstimmen, danach können die Trilogverhandlungen beginnen.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (Juni 2025)
- Stellungnahme des JURI (EN) (Juli 2025)
- Richtlinienentwurf der Kommission (Dezember 2022)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 10/2023 (Februar 2023)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 04/2023