Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2025

Neue Zusammensetzung der Kammern des Gerichts der Europäischen Union – EuG

Mit Wirkung zum 16. September 2025 hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Reorganisation seiner Kammerstruktur beschlossen. Diese folgt auf die turnusgemäße Neubesetzung zahlreicher Richterposten.

25.09.2025Newsletter

Im Anschluss an die teilweise Neubesetzung der Richterstellen am EuG wurde eine Neustrukturierung der Kammerzusammensetzung vorgenommen: mit Beschluss vom 22. September 2025 hat das Gericht der Europäischen Union seine interne Organisation für den Zeitraum vom 16. September 2025 bis zum 31. August 2028 neu geregelt. Diese Änderung ist Teil einer regelmäßigen institutionellen Anpassung und betrifft neben der internen Organisation auch die Zuständigkeiten der einzelnen Spruchkörper. Vorausgegangen waren die Wahlen des Präsidenten und Vizepräsidenten des Gerichts, die Neuwahl der Kammerpräsidenten sowie die Bestimmung jener Richter, die bei Vorabentscheidungsverfahren als Generalanwälte tätig werden. Das Gericht besteht nun aus insgesamt zehn Kammern, deren Zuständigkeiten wie folgt differenziert sind: Sieben Kammern  sind für Rechtssachen zuständig, die das Recht des geistigen Eigentums und drei Kammern für Rechtssachen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Hierdurch soll der steigenden Anzahl von Streitigkeiten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Beamtenrechts Rechnung getragen werden.

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