Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2025

Stellungnahme zur Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer-Vereinbarungen – BRAK

Die BRAK hat im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT) und den zugehörigen Leitlinien Stellung (BRAK Nr. 50/2025) genommen.

24.10.2025Newsletter

Sie hatte sich bereits im April 2025 an einer Konsultation zur Überarbeitung der GVO-TT und der zugehörigen Leitlinien beteiligt. Die Konsultation, auf die sich die aktuelle Stellungnahme (BRAK Nr. 50/2025) bezieht, dient der Bewertung der im September 2025 von der Kommission vorgelegten Entwürfe der neuen GVO-TT mitsamt den Leitlinien.

Inhaltlich vertritt die BRAK dieselbe Position wie in der vorangehenden Stellungnahme. Bezüglich der neuen Vorschläge zur Schärfung der Definitionen von „Know-how“ und „Technologierechte" vertritt die BRAK die Ansicht, dass diese den Definitionen in der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Richtlinie (EU) 2016/943) angeglichen bzw. hinsichtlich sonstiger Datenreche erweitert werden sollten. Sie begrüßt die Aufnahme von Leitlinien zu Lizenzverhandlungsgruppen (sog. Licensing Negotiation Groups).

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