Stellungnahme zur Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer-Vereinbarungen – BRAK
Die BRAK hat im Rahmen der Konsultation der Europäischen Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT) und den zugehörigen Leitlinien Stellung (BRAK Nr. 50/2025) genommen.
Sie hatte sich bereits im April 2025 an einer Konsultation zur Überarbeitung der GVO-TT und der zugehörigen Leitlinien beteiligt. Die Konsultation, auf die sich die aktuelle Stellungnahme (BRAK Nr. 50/2025) bezieht, dient der Bewertung der im September 2025 von der Kommission vorgelegten Entwürfe der neuen GVO-TT mitsamt den Leitlinien.
Inhaltlich vertritt die BRAK dieselbe Position wie in der vorangehenden Stellungnahme. Bezüglich der neuen Vorschläge zur Schärfung der Definitionen von „Know-how“ und „Technologierechte" vertritt die BRAK die Ansicht, dass diese den Definitionen in der Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Richtlinie (EU) 2016/943) angeglichen bzw. hinsichtlich sonstiger Datenreche erweitert werden sollten. Sie begrüßt die Aufnahme von Leitlinien zu Lizenzverhandlungsgruppen (sog. Licensing Negotiation Groups).
Weiterführende Links:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 50/2025 (EN) (Oktober 2025)
- Stellungnahme der BRAK Nr. 13/2025 (EN) (April 2025)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 09/2025