Stellungnahme zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen – BRAK
Die BRAK hat sich am 29. April 2025 an der Konsultation der Europäischen Kommission zur Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen (GVO-TT) und den zugehörigen Leitlinien mit einer Stellungnahme beteiligt.
Die Konsultation zielt darauf ab, die Überarbeitung der GVO-TT samt Leitlinien vorzubereiten. Die Geltungsdauer der derzeit geltenden Vorschriften endet am 30. April 2026. Die von der Kommission im Jahr 2023 und 2024 durchgeführte Bewertung der GVO-TT ergab, dass in einigen Bereichen möglicherweise Reformbedarf besteht.
In ihrer Stellungnahme befürwortet die BRAK u. a. eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der Gruppenfreistellungsverordnung, insbesondere in Bezug auf Datenrechte (sog. data licensing). Zudem sei es erforderlich, die Bestimmung der Marktanteile, die bisher in der Praxis schwierig sei, zu überarbeiten. Überdies sei es zweckdienlich, wenn die Leitlinien zur GVO-TT sich künftig zur Erhöhung der Rechtssicherheit auch zu Lizenzverhandlungsgruppen (sog. Licensing Negotiation Groups) verhielten.
Weiterführender Link:
- Stellungnahme der BRAK Nr. 13/2025 (April 2025)