Rückführungs- und Haftzentren in Drittstaaten – EuGH
Generalanwalt Emiliou hat sich am 23. April 2026 in der Rechtssache C-414/25 (Sedrate) im Rahmen der Schlussanträge dafür ausgesprochen, die Einrichtung und den Betrieb von Rückführungs- und Haftzentren unter italienischer Gerichtsbarkeit auf albanischem Staatsgebiet für vereinbar mit dem Unionsrecht zu betrachten.
Emiliou ist der Ansicht, dass das diesbezüglich von Italien und Albanien im November 2023 unterzeichnete Protokoll mit dem Unionsrecht vereinbar sei, solange die individuellen Rechte und Garantien von Migranten nach dem Europäischen Asylsystem vollständig gewahrt würden. Italien sei weiterhin an alle unionsrechtlichen Garantien, wie das Recht auf juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung, gebunden. Weiterhin müsse Italien alle erforderlichen organisatorischen und logistischen Maßnahmen selbst ergreifen, um sicherzustellen, dass Migranten die gewährleisteten Rechte und den im Unionsrecht festgelegten Schutz in Anspruch nehmen können.
Die Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend, dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt sein unabhängiges Urteil fällen.
Weiterführende Links:
Pressemitteilung des EuGH (April 2026)
Schlussanträge des Generalanwalts Emiliou (EN) (April 2026)