Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 09/2026

Unrechtmäßige Haft und Verurteilung im Fall Yasak – EGMR

Der EGMR hat am 5. Mai 2026 im Fall Yasak gegen Türkei (Beschwerde Nr. 17389/20) entschieden, dass sowohl die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen Mitgliedschaft in einer bewaffneten terroristischen Organisation als auch die Bedingungen seiner Haft gegen die EMRK verstoßen haben. Die European Criminal Bar Association (ECBA), deren Mitglied die BRAK ist, war als Amicus Curiae beteiligt.

07.05.2026 Newsletter

Der türkische Staatsangehörige Şaban Yasak wurde nach dem gescheiterten Putschversuch 2016 in der Türkei wegen angeblicher Mitgliedschaft in der sog. „Fetullahist Terror Organisation/Parallel State Structure“(FETÖ/PDY) verhaftet und zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Anklage stützte sich auf seine Aktivitäten im Bildungsbereich der Organisation, lange bevor diese offiziell als terroristisch eingestuft wurde. Der EGMR stellt fest, dass die türkischen Gerichte nicht ausreichend geprüft hatten, ob Yasak tatsächlich die terroristischen Ziele der Organisation kannte und bewusst unterstützte. Die Zugehörigkeit zu der damals legalen Bildungseinrichtung reiche für diese Annahme nicht aus. Der EGMR sah hierin einen Verstoß gegen Art. 7 EMRK (nulla poena sine lege). Die Bedingungen in der Haftanstalt, wo Yasak zeitweise kein eigenes Bett und nur unzureichende sanitäre Einrichtungen hatte, stufte der EGMR als unmenschlich und erniedrigend und somit als Verstoß gegen Art. 3 EMRK ein.

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