Rechtsberatung im Spannungsfeld der Geopolitik
Welcher Stellenwert kommt der unabhängigen Rechtsberatung im Rechtsstaat zu? Vor der Großen Kammer des EuGH wurde am 14. Juli 2026 über das Rechtsberatungsverbot der Russlandsanktionen verhandelt.
Im Herbst 2022 verhängte die EU mit ihrem 8. Sanktionspaket auch das Verbot, unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsdienstleistungen für juristische Personen mit Sitz in Russland zu erbringen. Dagegen hatten in erster Instanz mehrere Anwaltskammern und Anwält*innen aus Frankreich und Belgien vor dem EuG geklagt. Nun ist im Rechtsmittel der EuGH zuständig, die BRAK ist in beiden Verfahren Streithelferin.
Die Klägerinnen legten ausführlich dar, dass es ihnen keinesfalls darum gehe, gegen die Russlandsanktionen als solche vorzugehen. Vielmehr gehe es ihnen um die zentrale Bedeutung einer unabhängigen Rechtsberatung, die nicht erst mit einem gerichtlichen Verfahren, sondern bereits lange vorher beginne. Dagegen hatte sich das Gericht in erster Instanz ausgesprochen. Zudem wurde u.a. die Verhältnismäßigkeit des Verbots diskutiert. Fragen stellen sich allerdings auch mit Blick auf die Zulässigkeit der Klagen, welche das Gericht in erste Instanz nicht thematisiert hatte.
Die Generalanwältin Laila Medina hat ihre Schlussanträge für den 26. November 2026 angekündigt, das Urteil sollte wenige Wochen später fallen.
Weiterführender Link: