Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2026

Grundsätze zur Digitalisierung der europäischen Ziviljustiz – ELI

Das European Law Institute (ELI) hat zu Beginn Oktober 2026 die „Principles on the Digitalisation of Civil Justice Systems in Europe“ veröffentlicht.

22.10.2026 Newsletter

Die Grundsätze befassen sich mit der Frage, wie digitale Technologien in Zivilverfahren eingesetzt werden können, ohne den Zugang zum Recht, ein faires Verfahren und die richterliche Unabhängigkeit zu beeinträchtigen – konkret ohne u. a. die verfahrensrechtlichen Garantien aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 der EU-Grundrechtecharta aus dem Blick zu verlieren. Sie erfassen sämtliche Phasen der Streitbeilegung – von der Streitvermeidung über das gerichtliche Verfahren bis zur Vollstreckung.

Konkret behandeln die Grundsätze unter anderem die elektronische Kommunikation zwischen Gerichten und Verfahrensbeteiligten, Online-Verhandlungen, den digitalen Zugang zu Verfahrensinformationen und Gerichtsentscheidungen sowie die elektronische Vollstreckung und formulieren Anforderungen an die Gestaltung digitaler Justizsysteme. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz ebenso wie dem Datenschutz, Cybersicherheit und der digitalen Souveränität. KI soll die gerichtliche Arbeit zwar unterstützen können, etwa bei der Informationsverarbeitung und der Bearbeitung von Verfahren. Die richterliche Entscheidungsfindung soll sie jedoch nicht ersetzen. 

Besonderes Augenmerk gilt laut ELI dem effektiven Zugang zur Justiz: Menschen, die digitale Angebote nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, dürfen durch die Digitalisierung nicht benachteiligt werden. Erforderlich seien daher geeignete Unterstützungsangebote und, wo nötig, nichtdigitale Alternativen. Für die Umsetzung empfehlen die Grundsätze außerdem eine schrittweise Einführung, regelmäßige Evaluierungen sowie die Schulung der beteiligten Personen.

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