Presseerklärung Nr. 20/2020

Der Rechtsstaat darf nicht an Corona erkranken!

BRAK bekräftigt Forderungen zur Sicherung des Rechtsstaats

20.10.2020Presseerklärung

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich seit Pandemiebeginn wiederholt für die Sicherung und Stärkung des Rechtsstaats eingesetzt. Unter der Überschrift „Rechtsstaat 2.0 – stark & zukunftssicher – Nur ein transparenter Rechtsstaat ist ein starker Rechtsstaat“ hat sie zuletzt ein Positionspapier erarbeitet und darin Forderungen an die Politik zur krisensicheren Gestaltung des Rechtsstaats erhoben.

Insbesondere die Forderung, dass Gerichte auch in Krisenzeiten arbeitsfähig bleiben müssen, hatte für die BRAK besondere Bedeutung. In Anbetracht der stetig steigenden Infektionszahlen sieht sich die BRAK veranlasst, unter anderem diese Forderung mit Nachdruck zu wiederholen.

Eine im September von der BRAK durchgeführte zweite Umfrage in der Anwaltschaft hat noch einmal deutlich gemacht, dass die Justiz nicht auf den Umgang mit einer Pandemie vorbereitet war. 47,21 % der Befragten gaben an, dass es zu Verfahrensverzögerungen von durchschnittlich mehr als 8 Wochen gekommen sei. 2 % nannten Verzögerungen von bis zu 2 Wochen, 12,32 % von bis zu 4 Wochen, 27,35 % von bis zu 8 Wochen. Lediglich 11,12 % gaben an, keine Verzögerungen wahrgenommen zu haben.

Die Auswertung zeigte zudem, dass einige Gerichtsbarkeiten besonders stark betroffen waren. Die Befragten meldeten die drastischsten Verzögerungen (mehr als 8 Wochen) im Strafrecht (58,14 %), Sozialrecht (56,73 %), Straßenverkehrsrecht (52,67 %), Mietrecht (52,41 %), Familienrecht (52,93 %) und Erbrecht (51,53 %).

Rechtsanwalt Michael Then, Schatzmeister der BRAK und Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Sicherung des Rechtsstaats“ sieht den Justizgewährungsanspruch von Bürgerinnen und Bürgern in Gefahr: „Die Krise hat dazu geführt, dass viele Verhandlungen vertagt und Verfahrensverzögerungen eingetreten sind. Zu Beginn der Krise war dies sicher nur bedingt vermeidbar. Wir alle mussten uns erst auf die Pandemie einstellen und mit ihr umzugehen lernen. Die Gewöhnungsphase ist nun aber vorbei. Eine mögliche zweite Welle darf nicht erneut zu derartigen Beschränkungen des Zugangs zum Recht führen, wie wir sie bereits erlebt haben!“

Auch BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels sieht dringenden Handlungsbedarf: „Wir müssen die Arbeitsfähigkeit der Gerichte und Behörden auch bei steigenden Infektionszahlen unbedingt sicherstellen. Auch der zwingend notwendige Gesundheitsschutz darf nicht zu einem Stillstand der Rechtspflege führen. Verfahrensverzögerungen von mehr als 8 Wochen sind für Rechtssuchende nicht hinnehmbar – auch nicht in einer Krise. Wir erwarten daher von der Rechtspolitik auf Bund- und Länderebene, die technische Ausstattung der Gerichte zu verbessern sowie flächendeckende Hygienekonzepte für die Justiz zu erarbeiten. Der Gerichtsbetrieb ist sicherzustellen. Von den Gerichten selbst erwarten wir eine Verbesserung des Verfahrensmanagements – und zwar schon beginnend bei der Terminsvorbereitung. Gerichte und Anwälte müssen mehr miteinander kommunizieren und die telefonischen und digitalen Möglichkeiten ausschöpfen, die bestehen“, so Wessels.

„In der Krise sind wir jetzt alle gefragt. Politik, Justiz und Anwaltschaft müssen ihren Beitrag leisten und zusammenarbeiten, um die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zu erhalten. Unser Rechtsstaat darf nicht an Corona erkranken!“, bekräftigt Wessels.