Presseerklärung Nr. 8/2021

BRAK setzt durch: Keine Prozessfinanzierung durch Rechtsanwälte

04.06.2021Presseerklärung

Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt zwar mit eingeschränkter Möglichkeit für Erfolgshonorare, aber ohne Prozessfinanzierung. Hierauf haben sich die Rechtspolitiker der Koalition geeinigt. Das Gesetz wird in diesem Monat im Bundestag beschlossen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat stets betont, dass sie sich am Digitalisierungsprozess der Justiz und insbesondere bei allen Fragen des Zugangs zum Recht beteiligen will und wird. Auch hinsichtlich des Gesetzgebungsvorhabens zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat sie sich mit Stellungnahmen und anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im Mai 2021 aktiv eingebracht.

BRAK-Präsident Rechtanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels ist der Ansicht, dass das Thema Digitalisierung aktiv durch die Anwaltschaft mitgestaltet werden muss. Den Digitalisierungsfortschritt begrüßt er nachdrücklich, betont aber auch, dass sich sinnvoller technischer Fortschritt in das bestehende rechtsstaatliche System einfügen muss: „Digitalisierung muss stets die sorgfältige Architektur unseres Rechtswesens berücksichtigen und den seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bewährten Zugang zum Recht weiter gewährleisten“, so Wessels.

Mit der nun überraschenden Einigung der Rechtspolitiker der Koalition ist die BRAK nur teilweise zufrieden: „Ich bedaure sehr, dass die von uns vorgetragenen Argumente gegen die – eingeschränkte – Freigabe des Erfolgshonorars für die Anwaltschaft nicht die notwendige Berücksichtigung gefunden haben.“

Erfreut zeigt sich Wessels hingegen beim Thema Prozessfinanzierung: „Wir begrüßen es, dass sich die BRAK mit einer ihrer Kernforderungen dahingehend durchsetzen konnte, dass keine Prozessfinanzierung durch die Anwaltschaft erfolgen darf. Die Politik hat verstanden, dass die Core Values geschützt werden müssen und sich der Auffassung der BRAK angeschlossen. Der Erfolg bezüglich dieser so wichtigen Forderung belegt einmal mehr die Bedeutung einer frühzeitigen und umfassenden Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Verbände im Gesetzgebungsverfahren.“

Das nun vorliegende Gesetz behandelt allerdings nur Ausschnitte des Zugangs zum Recht, was die BRAK nach wie vor kritisiert. Eine abschließende Regelung sämtlicher offener rechtlicher Fragen wurde mit dem Gesetz nicht gefunden: „Wir halten es, wie bereits zuvor betont, nicht für sachgerecht, ein bedeutsames Gesetzgebungsvorhaben in sehr knapper Zeit voranzutreiben und bereits jetzt in Kauf zu nehmen – was durch die Berichte zu Entschließungsanträgen ja bereits absehbar ist – dass in der nächsten Legislatur Reparaturanstrengungen unternommen werden müssen. Der jetzt gefundene Kompromiss ist ein rein politischer motivierter. Umso sorgfältiger werden wir die Entwicklungen in den Strukturen unseres rechtsstaatlichen Systems beim Zugang zum Recht in den kommenden beiden Jahren beobachten und kritisch begleiten“, so Wessels.

„Es ist zu erwarten, dass Nachjustierungen notwendig werden. Ich bedaure, dass nicht ein Paket geschnürt wurde, das etwas mehr Bestand hat“, meint Wessels. „Wir mahnen für den Fall weiterer Änderungen bereits jetzt eine sorgfältige Evaluierung unter – rechtzeitiger – Einbeziehung aller Beteiligten an!“

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