Presseerklärung 15/2025

Keine Abschaffung pflichtanwaltlicher Vertretung in Asylverfahren

Die BRAK stemmt sich vehement gegen geplante Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands bei Abschiebehaft.

03.12.2025Presseerklärung

Unter der Ampel-Regierung wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung auch eine Regelung eingeführt, die sicherstellt, dass Menschen in Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam künftig verpflichtend anwaltlichen Beistand erhalten. Medienberichten zufolge wird bereits seit Sommer in Regierungskreisen erwogen, diese elementar wichtige rechtsstaatliche Regelung abzuschaffen. Aus informierten Kreisen ist nun zu vernehmen, dass bereits in der kommenden Woche konkret über die Abschaffung beraten werden soll.

Die BRAK sieht hierin die Abschaffung rechtsstaatlicher Grundsätze. Bei pflichtanwaltlicher Vertretung in Abschiebehaftangelegenheiten geht es nicht um eine Verzögerung eine Rückführung, sondern um anwaltlichen Beistand hinsichtlich der Haft als solcher. Öffentliche Äußerungen seitens der Politik, es handle sich bei der Abschaffung der "Pflichtverteidigung" um Ideologierückabwicklung kritisiert die BRAK aufs Schärfste! Die Abschiebehaft ist vom durchlaufenen Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trennen. Die Haft stellt einen massiven Eingriff in Grundrechte der Betroffenen dar und ist nicht in jedem Fall rechtskräftiger Ausreiseentscheidung zulässig. Ein Haftgrund ist zwingend erforderlich, um die grundrechtsinvasive Haft zu rechtfertigen.

Rechtsanwältin Leonora Holling, Schatzmeisterin der BRAK und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sicherung des Rechtsstaates, findet deutliche Worte: "Pflichtanwaltliche Vertretung in Fällen von Abschiebehaft als Ideologie zu bezeichnen, halte ich nicht nur für fragwürdig, sondern für mit einem Rechtsstaat gänzlich unvereinbar! Die Abschiebehaft ist ein massiver Einschnitt und Eingriff, bei dem eine Notwendigkeit anwaltlicher Beratung besteht. Rechtswidrige Inhaftierungen sind alles andere als selten!"

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels teilt diese Einschätzung: "Was wir hier erleben, ist ein Abbau von Rechtsstaatlichkeit. Die BRAK kann und wird das nicht hinnehmen. Ebenso wenig, wie wir hingenommen haben, von Politikern als Teil der „Anti-Abschiebe-Industrie“ bezeichnet zu werden. Wir sichern den Zugang zum Recht. Und es geht beim anwaltlichen Beistand nicht um Verhinderung von Abschiebungen, sondern um Beratung hinsichtlich Inhaftierungen!

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