Presseerklärung Nr. 8/2013

Mehr und Weniger

Jährliche Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer

05.06.2013Presseerklärung

Die Zahl der in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist auch im vergangenen Jahr erneut nur leicht angestiegen. Die Anwaltschaft verzeichnete mit einem Zuwachs von 1,57 % die seit 1967 geringste Steigerungsrate. Zum Vergleich: 2002 betrug die Steigerung noch knapp 6 %.

Zum 01.01.2013 hatten die Rechtsanwaltskammern insgesamt 161.821 Mitglieder, davon 160.880 Rechtsanwälte, 290 Rechtsbeistände, 586 RA-GmbHs und 25 RA-AGs. Die höchste Mitgliederzahl hat weiterhin die Rechtsanwaltskammer München mit 20.520, gefolgt von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt mit 17.912 und der Rechtsanwaltskammer Hamm mit 13.791 Mitgliedern. Den höchsten Mitgliederzuwachs verzeichnete die Rechtsanwaltskammer Berlin mit 2,52 %. Rückläufig ist dagegen die Zahl der Mitglieder in der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg Vorpommern (-0,81 %) und in der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (-0,14 %).

Weiter angestiegen ist der Anteil der Rechtsanwältinnen. Während 1970 noch weniger als fünf Prozent der Anwaltschaft weiblich war, hat sich dieser Anteil zwischenzeitlich auf über 33 % erhöht.

Überwiegende Organisationsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Sozietät). Bei der Rechtsanwalts-GmbH war zum 01.01.2013 ein Anstieg um 9,53 % auf nunmehr 586 Rechtsanwalts-GmbHs zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden auch 25 Rechtsanwaltsaktiengesellschaften gemeldet. Die Anzahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg um 6,44 % auf 3.224.

Die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltstitel stieg auf 46.723. Größter Beliebtheit erfreute sich weiterhin die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht. Insgesamt dürfen sich mittlerweile mehr als 23 % aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Fachanwältin beziehungsweise Fachanwalt bezeichnen.

Weiterführende Informationen zu allen Zahlen/Statistiken der deutschen Anwaltschaft hier