Abrechnung über Zeithonorare

Im Jahr 2016 rechneten deutschlandweit 31 % der Rechtsanwälte keine Mandate über Zeithonorare ab. Insgesamt 47 % der Rechtsanwälte rechneten zwischen einem und maximal 50 % ihrer Mandate über Zeithonorare ab und 22 % der hier befragten Rechtsanwälte mehr als die Hälfte ihrer Mandate.

Aufschlussreich ist auch die Analyse der Stundensatzhöhe bei der Abrechnung über Zeithonorare. Im Wirtschaftsjahr 2013 lagen die niedrigsten abgerechneten Stundensätze in Deutschland im Mittel bei 148 Euro; die durchschnittlich höchsten Stundensätze lagen bei 233 Euro. Bundesweit lagen die durchschnittlichen Regelstundensätze bei 190 Euro.


Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit an der Gesamtarbeitszeit


Nach Geschlecht

Bei der Abrechnung über Zeithonorare - gemessen an der Arbeitszeit - zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede: Frauen berechnen seltener Zeithonorare als Männer. Während bundesweit 35 % der Rechtsanwältinnen keine Zeithonorare anwenden, sind dies bei ihren Kollegen nur 29 %.

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Geschlecht (West)

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Geschlecht (Ost)


Nach Alter

Die 40 bis unter 50-jährigen Rechtsanwälte im Westen rechneten mit 73 % die meisten ihrer Mandate über Zeithonorare ab; am seltensten (69 %) vereinbarten die unter 40-jährigen Zeithonorare. Im Osten hingegen erfolgten mit 71 % bei den unter 40-jährigen Rechtsanwälten die meisten Abrechnungen über Zeithonorare.

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Alter (West)

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Alter (Ost)


Nach Spezialisierung

Deutliche Unterschiede in der Nutzung der Zeitvergütung zeigen sich in Abhängigkeit von einer Spezialisierung. Während über die Hälfte der nicht spezialisierten Berufsträger keine Mandate über Zeithonorare abrechnen, beträgt dieser Anteil bei den Fachanwälten bundesweit nur 22 %. Das heißt: je spezialisierter ein Rechtsanwalt ist, desto häufiger wird im Durchschnitt über Zeithonorare abgerechnet.

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Spezialisierung (West)

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Spezialisierung (Ost)


Nach Kanzleiform

In Sozietäten wird im Vergleich zu Einzelkanzleien ein höherer Anteil der Arbeitszeit über Zeithonorare abgerechnet. Im Bundesdurchschnitt vereinbarten 83 % der Rechtsanwälte in Sozietäten eine Zeitvergütung und nur 61,5 % der Rechtsanwälte in Einzelkanzleien.

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Kanzleiform (West)

Anteil der mit Zeithonorar abgerechneten Arbeitszeit nach Kanzleiform (Ost)


Durchschnittliche Stundensätze


Nach Geschlecht im Jahresvergleich

Deutliche Unterschiede ergaben sich bei den durchschnittlichen Stundensätzen auch im Hinblick auf das Geschlecht der nach Zeithonorar abrechnen Rechtsanwälte: Sowohl im Westen als auch im Osten rechneten Männer höhere Stundensätze ab als Frauen.

Die niedrigsten Stundensätze lagen bei Rechtsanwälten bundesweit durchschnittlich bei 153 Euro, bei Rechtsanwältinnen bei 135 Euro. Rechtsanwälte berechneten als Regelstundensatz in Deutschland 195 Euro, ihre Kolleginnen 176 Euro. Die durchschnittlich höchsten Stundensätze vereinbarten im Bundesdurchschnitt Rechtsanwälte mit 242 Euro, Rechtsanwältinnen mit 212 Euro).

Durchschnittliche niedrigster Stundensätze nach Geschlecht (1)

Durchschnittliche niedrigster Stundensätze nach Geschlecht (2)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Geschlecht (1)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Geschlecht (2)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Geschlecht (1)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Geschlecht (2)


Nach Alter im Jahresvergleich

Bei Aufnahme des Alters der Befragten in die Analyse ist festzustellen, dass mit steigendem Alter in der Regel höhere Stundensätze abgerechnet werden. Dies gilt sowohl für die niedrigsten Stundensätze als auch für die Regelstundensätze und die höchsten Stundensätze.

Die niedrigsten Stundensätze lagen bundesweit durchschnittlich bei den unter 40-jährigen bei 140 Euro, die den 40 bis unter 50-jährigen bei 146 Euro und bei den 50 bis 65-jährigen Rechtsanwälten bei 148 Euro. Als Regelstundensatz berechneten die unter 40-Jährigen 190 Euro, die 40 bis unter 50-Jährigen 188 Euro und die 50 bis 65-Jährigen 189 Euro. Die höchsten Stundensätze lagen bei den unter 40-jährigen bei 226 Euro, die den 40 bis unter 50-jährigen bei 228 Euro und bei den 50 bis 65-jährigen Rechtsanwälten bei 236 Euro.

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Alter (1)

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Alter (2)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Alter (1)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Alter (2)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Alter (1)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Alter (2)


Mit und ohne Notariat im Jahresvergleich

Die niedrigsten Stundensätze, die Regelstundensätze und auch die höchsten Stundensätze lagen bei überwiegend als Anwaltsnotar tätigen Rechtsanwälten höher als bei Kollegen, die vorwiegend als Rechtsanwälte selbstständig tätig sind.

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze mit und ohne Notariat

Durchschnittliche Regelstundensätze mit und ohne Notariat

Durchschnittliche höchste Stundensätze mit und ohne Notariat


Nach Spezialisierung im Jahresvergleich

Je spezialisierter ein Rechtsanwalt ist, desto höhere Stundensätze wurden abgerechnet und zwar sowohl bei den niedrigsten als auch bei den Regel- und den höchsten Stundensätzen. Somit berechneten Fachanwälte im Vergleich zu nicht spezialisierten Kollegen (bzw. zu spezialisierten Kollegen ohne Fachanwaltstitel die jeweils höchsten Stundensätze.

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Spezialisierung (1)

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Spezialisierung (2)

Durchschnittliche Grafik Regelstundensätze nach Spezialisierung (1)

Durchschnittliche Grafik Regelstundensätze nach Spezialisierung (2)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Spezialisierung (1)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Spezialisierung (2)


Nach Kanzleiform im Jahresvergleich

Im Hinblick auf die Kanzleiform ist festzustellen, dass die in Einzelkanzleien abgerechneten Zeithonorare regelmäßig niedriger waren als die in Sozietäten erhobenen Zeithonorare.

So betrugen im Bundesdurchschnitt in Einzelkanzleien die niedrigsten Stundensätze 133 Euro, die Regelstundensätze 172 Euro und die höchsten Stundensätze 210 Euro. In Sozietäten lagen die niedrigsten Stundensätze bei 168 Euro, die Regelstundensätze bei 216 Euro und die höchsten Stundensätze 265 Euro.

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (1)

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (2)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (1)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (2)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (1)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Kanzleiform: Einzelkanzleien (2)

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Kanzleiform: Sozietäten (1)

Durchschnittliche niedrigste Stundensätze nach Kanzleiform: Sozietäten (2)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Kanzleiform: Sozietäten (1)

Durchschnittliche Regelstundensätze nach Kanzleiform: Sozietäten (2)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Kanzleiform: Sozietäten (1)

Durchschnittliche höchste Stundensätze nach Kanzleiform: Sozietäten (2)


Vor- und Nachbearbeitungszeit bei Abrechnung über Zeithonorare im Jahresvergleich

Bei 76 % der Rechtsanwälte sind die Stunden für Vor- und Nachbearbeitung in der Honorarvereinbarung enthalten. Die durchschnittliche Dauer für Vor- und Nachbearbeitung lag bei 62 Minuten. Der durchschnittliche Honorarsatz für Vor- und Nachbearbeitung pro Beratungsstunde lag bei 169 Euro.

Vor- und Nachbearbeitungszeit bei Abrechnung über Zeithonorare

Angaben zum Umfang von Vor- und Nachbearbeitungszeit bei Abrechnung über Zeithonorare

Durchschnittliche Honorarsätze für Vor- und Nachbearbeitungszeit pro Beratungsstunde bei Abrechnung über Zeithonorare