Insolvenzverwaltung 2.0: Neues Berufsrecht für Krisenmanager
Bürokratie-Aufbau? Rolf Pohlmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, analysiert Referentenentwurf eines Insolvenzamtsträgergesetzes (InsAG-E).
Das Bundesministerium der Justiz hat einen Referentenentwurf eines Insolvenzamtsträgergesetzes (InsAG-E) veröffentlicht, der das Berufsrecht der Insolvenzverwalter von Grund auf neu regeln soll: Eigene Kammer, eigene Zulassung, eigene Aufsicht, eigene Berufsgerichtsbarkeit. Ist das wirklich sinnvoll oder schafft es unnötigen bürokratischen Aufwand und vor allem Kosten?
Für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter, die zugleich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, könnte das bedeuten: Zweite Pflichtmitgliedschaft, zweiter Beitrag, zweite Haftpflichtversicherung? Doppelstrukturen = Doppelkonflikte? Rolf Pohlmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter und Mitglied in den BRAK-Fachausschüssen Insolvenzrecht und
BRAO, analysiert für uns das Gesetzgebungsvorhaben rund um die Insolvenzverwalter. Braucht es das Ganze? Geht das nicht besser? Wo entstehen konkrete Probleme?
Rolf Pohlmann: "Gerade in den großen Verfahren, in medienträchtigen Verfahren, wo es um viel Geld geht, werden diese diese Berufspflichten für den Eigenverwalter gar nicht gelten."