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Corona-Arbeitsschutzverordnung

  • Urlaub im Risikogebiet

    Arbeitgeberin muss Lohn zahlen

    12.08.2022Rechtsprechung
    Ein Unternehmen durfte seinem Mitarbeiter nach Rückkehr aus einem Risikogebiet nicht Arbeit und Lohn versagen. Zu strenges Hygienekonzept, so das BAG.
  • Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

    Impfzeit ist jetzt Arbeitszeit

    31.08.2021News
    Arbeitgeber müssen Beschäftigte künftig freistellen, damit diese sich impfen lassen können. Infektionsschutzvorgaben und Testangebotspflicht bleiben, aber Unternehmen können künftig den Impfstatus der Belegschaft berücksichtigen. Wenn sie ihn denn kennen.
  • Die Arbeitsschutz-Maßnahmen in den Betrieben werden ab dem 1. Juli etwas gelockert. Eine Pflicht zum Homeoffice gibt es nicht mehr, Kontakte müssen aber weiterhin reduziert, Mitarbeitern, die im Büro arbeiten, Tests angeboten werden. Aber es gibt nun ein Hintertürchen.
  • Am 23.04.2021 die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Danach sind Arbeitgeber nunmehr verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anzubieten.
  • 23.04.2021Gesetzgebung
    Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die u.a. die Verpflichtung von Arbeitgeber*innen enthält, eine Tätigkeit im Homeoffice anzubieten, wo dies möglich ist, wurde in ihrer Geltung erneut verlängert. Ursprünglich war eine Geltung bis zum 15.3.2021 vorgesehen, die zunächst bis zum 30.4.2021 und nunmehr bis zum 30.6.2021 verlängert wurde.