Corona-Arbeitsschutzverordnung

Jetzt sind die Arbeitgeber für den Corona-Schutz verantwortlich

Ab dem 20. März gelten neue Corona-Regeln im Büro. Die Homeoffice-Pflicht entfällt. Zukünftig müssen Arbeitgeber entscheiden, was zu tun ist.

19.03.2022Gesetzgebung

Das Bundeskabinett hat am 18. März eine neue Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen und gebilligt. Ab dem 20. März bis zum 25. Mai 2022 sollen neue Regeln im Büro gelten, um weiterhin die Ansteckungsgefahr durch Corona zu reduzieren.

Die nach dem Infektionsschutzgesetz bisher verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen. Unternehmen werden zwar weiterhin verpflichtet, ihre Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Die Entscheidung über erforderliche „Basisschutzmaßnahmen“ sollen sie künftig jedoch eigenverantwortlich treffen. Die Regierung macht ihnen dabei nur wenige Vorgaben.

Die Geschäftsleitung muss weiterhin ein betriebliches Hygienekonzept erstellen, das sowohl das regionale Infektionsgeschehen als auch die individuellen Infektionsgefahren in der Arbeitsstätte berücksichtigt. Dieses Konzept muss die Unternehmensleitung allen Angestellten zugänglich machen. Bei der Entscheidung über das Konzept muss der Arbeitgeber zumindest Folgendes prüfen:

  • Ob es sinnvoll ist, den Beschäftigten weiterhin einmal in der Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest zur Verfügung zu stellen, um Infektionen rechtzeitig zu erkennen. 
  • Wie die betriebsbedingten Personenkontakte vermindert werden können. Wichtig ist es dabei insbesondere, die gleichzeitige Anwesenheit zu vieler Personen in den Innenräumen (insbesondere im Großraumbüro) zu vermeiden. Zu diesen Zweck ist insbesondere zu prüfen, ob die Beschäftigten weiterhin im Homeoffice arbeiten können. 
  • Ob es sinnvoll ist, weiterhin medizinische Masken zur Verfügung zu stellen. 

Weitere bewährte Basisschutzmaßnahmen, auf welche der Entwurf in der Begründung Bezug nimmt, sind das Halten von Abstand, Händewaschen, Maske tragen und regelmäßiges Lüften (AHA+L-Regel).

Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer Covid-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und Corona-Impfungen während der Arbeitszeit ermöglichen.